Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer

Erinnerung an die Fälligkeit der Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zum 15. Mai 2024.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir erinnern an die Vierteljahresraten der

Grund- und Gewerbesteuer,

die am 15. Mai 2024 zur Zahlung fällig werden.

Bitte denken Sie daran, dass nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist für alle rückständigen Steuerbeträge, Säumniszuschläge berechnet werden können.

Zur Vermeidung dieser Säumniszuschläge und der Mahnung zusätzlich anfallenden Mahngebühren wird gebeten, den Fälligkeitstermin einzuhalten.

 

Kitzingen, 04.04.2024

 

STADT KITZINGEN
Stefan Güntner, Oberbürgermeister