Die Stadt Kitzingen stellt eine ausgewählte Fläche mit ca. 85 ha im Stadtwald „Klinge“ einem Dritten für Windenergieanlagennutzung zur Verfügung. Die Waldgrundstücke befinden sich im westlichen Teil des Kitzinger Stadtgebiets, der Lageplan ist hier einsehbar. Wir weisen darauf hin, dass der Stadtwald von den US-Streitkräften als Übungsgelände genutzt wurde und deshalb mit Altlasten zu rechnen ist. Über den Umfang kann keine Angabe gemacht werden.
Die Pachtlaufzeit muss mindestens 25 Jahre ab Vertragsunterzeichnung betragen, Verlängerungsoptionen werden eingeräumt.
Die Entgeltgestaltung ist darzustellen. Insbesondere sind Pachtzinsen je Windenergieanlage zu staffeln: ab Vertragsabschluss, ab Baubeginn und ab Inbetriebnahme der Anlagen.
Es werden Angaben zum Unternehmen erwartet: u.a. Rechtsform, Gründungsjahr, Anzahl der festangestellten Mitarbeiter*innen, ggf. Ausführungen, ob es sich um ein Tochterunternehmen handelt, Angabe weiterer Unternehmensverflechtungen.
Neben Nachweisen über eine mehrjährige Erfahrung auf dem Energiesektor sowie Innovations- und Technologieoffenheit für Weiterentwicklungen (z.B. Energiespeicher) sind entsprechende Unterlagen vorzulegen, die das Unternehmen als Arbeitgeber mit sozialer und ökologischer Verantwortung ausweist.
Die Errichtung und der Betrieb der Anlagen sind vom künftigen Vertragspartner nach eigenem Konzept, nach eigener Planung und auf eigene Rechnung selbst durchzuführen. Ein Weiterverkauf an Dritte wird vertraglich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Tochtergesellschaft.
Bei vom Pächter zu vertretender Verzögerung des Projektbeginns behält sich die Stadt ein vertragliches Rücktrittsrecht vor.
Es besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss, Auslagen können nicht geltend gemacht werden.
Schriftliche Interessenbekundungen bitte bis zum 20.01.2025 auf dem Postweg an die Stadt Kitzingen – Liegenschaftsverwaltung – Kaiserstraße 13/15, 97318 Kitzingen, senden. Eingänge per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingehende Interessenbekundungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt.
Ansprechpartner bei Fragen zur Grundstücksvergabe ist die Liegenschaftsverwaltung, Tel. 09321/20-2301, E-Mail: liegenschaften(at)stadt-kitzingen.de.
Die Informationen nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Internetseite:
https://www.stadt-kitzingen.de/allgemeines/datenschutz
Kitzingen, 19.12.2024
Stefan Güntner
Oberbürgermeister