Informationen rund um die Briefwahl

Briefwahlunterlagen können in unserem Einwohnermeldeamt persönlich, schriftlich oder seit dem 27. Januar 2025 online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung angefordert werden.

Wie beantrage ich die Briefwahlunterlagen?

  • Online: über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung bis 17. Februar  oder unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/kitzingen/bsp_ewo_briefwahl/#/
  • Per Post: Füllen Sie auf der Rückseite das Datums- und Unterschriftsfeld der Wahlbenachrichtigung aus und schicken Sie sie zurück an die Stadt Kitzingen
  • Persönlich: Die Abholung ist persönlich voraussichtlich ab dem 10. Februar bis zum 21. Februar 15 Uhr im Einwohnermeldeamt möglich

 

Zu beachten bei der Briefwahl

  • Wer durch Briefwahl wählt, kann am Wahltag nicht mehr in einem Wahllokal wählen gehen
  • Die Briefwahlunterlagen können am Wahltag nicht im Wahllokal abgegeben werden
  • Der Wahlbriefumschlag muss in spätestens am 23. Februar 2025 bis 18 Uhr in unserem Einwohnermeldeamt eingegangen sein

 

Im Briefwahlumschlag enthalten

  • Wahlschein inkl. "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl"
  • amtlichen Stimmzettel 
  • Wahlbriefumschlag (rot)
  • ausführliches Merkblatt

 

Übrigens

  • Holen Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich in unserem Einwohnermeldeamt ab
  • In einer Wahlkabine können Sie vor Ort die Stimmzettel ausfüllen
  • Geben Sie Ihren Briefwahlumschlag direkt wieder im Einwohnermeldeamt ab - so sparen Sie sich den Postweg