Nachdem die Bayerische Staatsregierung zum 2. April nahezu sämtliche Coronabeschränkungen aufgehoben hat, gilt für die Stadt Kitzingen mit allen Verwaltungsgebäuden und Einrichtungen ab kommenden Montag, 4. April 2022 mit Blick auf die weiterhin hohe Inzidenz im Landkreis Kitzingen folgendes:
- Es verbleibt zunächst bei der Maskenpflicht für die Bürgerinnen und Bürger sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Somit schützen wir die Gesundheit unserer Beschäftigten und machen damit von unserem Hausrecht Gebrauch. Als Maskenstandard wird mindestens eine medizinische Maske festgelegt.
- Der 3 G Nachweis fällt weg. Somit können Sie unabhängig vom Impf- bzw. Genesenstatus wieder Ihre Amtsgeschäfte bei der Stadt Kitzingen erledigen. Die Verwaltungseinrichtungen (Rathaus, Bauamt, Rechts- und Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt) bleiben trotzdem weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen und können jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden.
- Für das Einwohnermeldeamt nutzen Sie bitte unser Terminvergabetool.
Ansonsten erreichen Sie uns wie folgt:
Fund- und Gewerbeamt: 09321 / 20-3103, sicherheit(at)stadt-kitzingen.de
Standesamt: 09321 / 20-3202, standesamt(at)stadt-kitzingen.de
Einwohnermeldeamt: 09321 / 20-3300, ewo(at)stadt-kitzingen.de
Steuerverwaltung: 09321/20-2202, 20-2203, steuer(at)stadt-kitzingen.de
Stadtkasse: 09321/ 20-2102 oder 20-2106
Bauamt: 09321/ 20-6402
Wir bitten Sie mit spezifischen Krankheitssymptomen (u. a. Husten, Fieber oder Geschmacks- und Geruchsverlust) die Stadt Kitzingen nicht aufzusuchen.
Ebenso bitten wir um Beachtung dieser Vorgaben, damit wir die kommenden Wochen noch gesund überstehen können. Je nach Entwicklung der Inzidenz im Landkreis Kitzingen, werden wir diese Maßnahmen anpassen.