Bauplatzvergabe Baugebiet „Südlicher Hammerstielweg“

Im Baugebiet „Südlicher Hammerstielweg“ stehen fünf stadteigene Bauplätze zum Verkauf. Bewerbungen sind bis zum 16. Dezember 2024 schriftlich in der Liegenschaftsverwaltung möglich.

Im Baugebiet „Südlicher Hammerstielweg“ stehen fünf stadteigene Bauplätze zum Verkauf:

Frida von Soden-Str. 6,   520 m², Gesamtkaufpreis: 167.246,84 €

Frida von Soden-Str. 19, 532 m², Gesamtkaufpreis: 170.846,84 €

Frida von Soden-Str. 22, 448 m², Gesamtkaufpreis: 145.436,84 €

Frida von Soden-Str. 26, 448 m², Gesamtkaufpreis: 145.436,84 €

Frida von Soden-Str. 27, 426 m², Gesamtkaufpreis: 138.731,84 €

 

Die Lage der einzelnen Bauplätze ist aus dem Lageplan ersichtlich.

Der Kaufpreis beträgt 300,00 €/m². Darin enthalten sind

  • der Erschließungsbeitrag für die Herstellung der Straße,
  • der Beitrag für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Entwässerung einschließlich Grundstücksanschlusskosten in Höhe von 2,00 €/m² Grundstücksfläche.
  • der Beitrag für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Entwässerung einschließlich Grundstücksanschlusskosten in Höhe von 12,00 €/m² anrechenbarer Geschossfläche, wobei ein Viertel der Grundstücksfläche als Geschossfläche angesetzt wird. Hier wird eine spätere Abrechnung nach der tatsächlichen Geschossfläche erfolgen, die zu einer Nachzahlung oder Rückerstattung führen kann.
  • der Kostenerstattungsbetrag für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Hinzu kommen die Kosten für die Hausanschlüsse (Strom, Erdgas, Trinkwasser, Kanal), diese belaufen sich auf etwa 11.400,00 €, abhängig von der Bauplatzgröße.

Bei einem Erwerb besteht die grundsätzliche Verpflichtung, innerhalb von zwei Jahren ab Beurkundung mit dem Bau eines Wohnhauses zu beginnen und innerhalb von weiteren zwei Jahren dieses im Wesentlichen fertiggestellt zu haben. Die Stadt Kitzingen behält sich ein Wiederkaufsrecht vor.

 

Die Bauplätze werden verlost.

Bitte bewerben Sie sich mit dem Bewerbungsformular, formlose Bewerbungen werden nicht anerkannt.

Ein Rechtsanspruch auf Erwerb eines Grundstücks aus dem Eigentum der Stadt Kitzingen besteht nicht. Entschädigungsansprüche für evtl. angefallene Planungskosen, Auslagen etc. können nicht geltend gemacht werden.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sind und das Grundstück für den Eigenbedarf erwerben. Der Antragsteller wird bzw. die Antragsteller werden Käufer des jeweiligen Bauplatzes. Bei Verhinderung (z.B. Krankheit, Auslandsaufenthalt) kann eine Vollmacht ausgestellt werden, diese ist der Bewerbung beizufügen. Es wird jeweils nur eine Bewerbung je Bewerber berücksichtigt. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung.

Anträge von Personen, die im fremden Auftrag handeln, oder Unternehmen, wie z.B. Bauträger, Immobilienmakler, etc. finden keine Berücksichtigung.

Der Bewerber hat mit seiner Bewerbung in geeigneter Weise (z.B. Bankbestätigung) nachzuweisen, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann. Andernfalls wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.

Nach der Auslosung ist auf Aufforderung der Stadt der notarielle Kaufvertrag abzuschließen. Die Stadt Kitzingen behält sich vor, ihre Zusage zurückzuziehen, wenn dies nach angemessener Fristsetzung nicht erfolgt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 89 – „Südlicher Hammerstielweg“ ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.stadt-kitzingen.de/rathaus-buergerservice/ortsrecht/bebauungsplaene/

 

Bewerbungen können vom 08.11.2024  bis 16.12. 2024 schriftlich in Papierform oder per E-Mail unter Verwendung des Bewerbungsformulars bei der Stadt Kitzingen abgegeben werden. Der Finanzierungsnachweis ist beizufügen. Das Bewerbungsformular kann hier abgerufen werden.

 

Anschrift:
Stadt Kitzingen,
Liegenschaftsverwaltung
Kaiserstr. 13/15, 97318 Kitzingen,

 

E-Mail: liegenschaften(at)stadt-kitzingen.de

 

Ansprechpartner bei Fragen

zur Vergabe: Frau Nöth, Tel. 09321/20-2301,
E-Mail: liegenschaften(at)stadt-kitzingen.de

 

zur Bebauung:

Frau Buck, Tel. 09321/20-6101,

E-Mail: stadtplanung(at)stadt-kitzingen.de

Herr Graumann, Tel. 09321/20-6000

E-Mail: bauordnung(at)stadt-kitzingen.de