Anliegen A-Z: Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit).

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen sie persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden. Vollmacht (0,2 MB)

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter sie die Eheschließung anmelden wollen. Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann dann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Weitere Informationen über die Anmeldung der Eheschließung sowie die erforderlichen Unterlagen können Sie im Bayern-Portal nachlesen.

 

Haben Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit?

Ausländer müssen grundsätzlich, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Fallgestaltungen gerade mit Auslandsbeteiligung, hier keine abschließende Auflistung der Unterlagen erfolgen kann. Bitte sprechen Sie hierzu persönlich im Standesamt vor.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Ihre offenen Fragen rechtzeitig zu klären und vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung vorab telefonisch unbedingt einen Termin. 

Trautage

Die Trautage beim Standesamt Kitzingen sind grundsätzlich am Donnerstag und am Freitagvormittag. Samstags-Trauungen werden an einem vorher festgelegten Samstag im Monat vorgenommen. Fragen Sie bitte rechtzeitig wegen eines Termins an. Für eine Trauung am Samstag (außerhalb der Öffnungszeiten) fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 150,00 € an.

 

Termine für Samstags-Trauungen 2023

14.01.2023

11.02.2023

18.03.2023

22.04.2023

13.05.2023

17.06.2023

08.07.2023

12.08.2023

02.09.2023

14.10.2023

11.11.2023

09.12.2023

 

Termine für Trauungen am Stadtbalkon

In diesem Jahr sind auch Trauungen am Stadtbalkon möglich. Die Eheschließungen finden an festgelegten Terminen um 10 oder 11 Uhr  in den Sommermonaten statt. Das Brautpaar wird von Bürgermeisterin Astrid Glos getraut. Für eine Trauung am Stadtbalkon fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 200,00 € an. Im Jahr 2023 sind Trauungen am Stadtbalkon zu folgenden Terminen möglich:

06.05.2023 

10.06.2023

22.07.2023 (ausgebucht)

26.08.2023 (ausgebucht)

16.09.2023

Gebühren

  • Anmeldung der Eheschließung: 55,00 €
  • Beachtung von ausländischem Recht pro Ehegatte: 30,00 €
  • Eheschließung in den Amtsräumen, falls die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte: 40,00 €
  • Eheurkunde: 12,00 €
  • Stammbuch: 10,00 bis 33,00 €
  • zusätzlich für eine Eheschließung am Samstag (außerhalb der Öffnungszeiten): 150,00 €

Uwe Plomitzer  -  Standesbeamter
Telefon: 09321/20-3201 | Fax: 09321/20-93299 | uwe.plomitzer(at)stadt-kitzingen.de

Christina Thiele  -  Standesbeamtin
Telefon: 09321/20-3202 | Fax: 09321/20-93299 | christina.thiele(at)stadt-kitzingen.de

Sabine Schreiber  -  Standesbeamtin
Telefon: 09321/20-3203 | Fax: 09321/20-93299 | sabine.schreiber(at)stadt-kitzingen.de

Standesamt

Uwe Plomitzer
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen

Altbau, Ebene 4


standesamt(at)stadt-kitzingen.de

Termine nur nach telefonischer 
Vereinbarung.
Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr
Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr
Do.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr