Anliegen A-Z: Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit).

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen sie persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden. Vollmacht (0,6 MB)

Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt Kitzingen zuständig, wenn Sie oder Ihr Partner/-in mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Kitzingen gemeldet sind. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen. Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann dann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Weitere Informationen über die Anmeldung der Eheschließung sowie die erforderlichen Unterlagen für deutsche Staatsangehörige können Sie im Bayern-Portal nachlesen.

 

Neu: Möglicher Datenabruf von benötigten Informationen:

Das Standesamt Kitzingen veranlasst für Sie gebührenfrei einen Datenabruf veranlassen (Geburts-, Ehe-, Sterbe- oder Lebenspartnerschaftsregister und Einsicht ins Melderegister). Hier muss jedoch mit einer unbestimmten Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung auch selbst besorgen.

Die genauen Unterlagen können wir Ihnen mitteilen, wenn Sie uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen (0,5 MB) mit Kopien eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises übersenden. Bitte übersenden Sie uns den Fragebogen frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin.

Wenn Sie als Spätaussiedler/-in im Ausland geboren wurden, benötigen Sie in der Regel:

  • Geburtsurkunde mit zusätzlicher deutscher Übersetzung
  • Registrierschein
  • Spätaussiedlerbescheinigung (= Bescheinigung gem. § 15 BVFG) bzw. Vertriebenenausweis
  • Bescheinigung über Namensänderung
  • evtl. Einbürgerungsurkunde

Haben Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit?

Ausländische Mitbürger müssen grundsätzlich, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Präsidenten zuständigen Oberlandesgerichts Bamberg beigebracht werden. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Fallgestaltungen gerade mit Auslandsbeteiligung, hier keine abschließende Auflistung der Unterlagen erfolgen kann. Die vorzulegenden Unterlagen können wir Ihnen ebenfalls mitteilen, wenn Sie uns hierzu den Fragebogen (0,5 MB) vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit Kopien Ihrer ausländischen Reisepässe, Reiseausweise und Aufenthaltstitel übersenden.

Sollten Sie Rückfragen bezüglich der erforderlichen Unterlagen haben, nehmen Sie bitte persönlich Kontakt mit dem Standesamt auf und legen Sie den vollständig ausgefüllten Fragebogen (0,5 MB) vor. Bitte denken Sie bei einer Vorsprache ggf. an einen Dolmetscher.

Wichtig:

Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung vorab telefonisch unbedingt einen Termin. 

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Rechtsansprüche können aus den vorgenannten Informationen nicht hergeleitet werden.

Trautage

Die Trautage beim Standesamt Kitzingen sind grundsätzlich am Donnerstag und am Freitagvormittag. Samstags-Trauungen werden an einem vorher festgelegten Samstag im Monat vorgenommen. Fragen Sie bitte rechtzeitig wegen eines Termins an. Für eine Trauung am Samstag (außerhalb der Öffnungszeiten) fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 150,00 € an.

Informationen für standesamtliche Trauungen im Trausaal im Rathaus in Kitzingen (0,2 MB)

 

Termine für Samstags-Trauungen 2025 im Trausaal

25.01.2025

15.02.2025

15.03.2025

26.04.2025

17.05.2025

21.06.2025

05.07.2025

23.08.2025

13.09.2025

25.10.2025

15.11.2025

06.12.2025

Prächtiger Trausaal im Kitzinger Rathaus.
 

Termine für Trauungen am Stadtbalkon

In diesem Jahr sind auch Trauungen am Stadtbalkon möglich. Die Eheschließungen finden an festgelegten Terminen um 10:00 und 11:00 Uhr in den Sommermonaten statt. Das Brautpaar wird von Bürgermeisterin Astrid Glos getraut. Für eine Trauung am Stadtbalkon fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 200,00 € an. Im Jahr 2025 sind folgende Termine für eine Trauung am Stadtbalkon möglich:

03.05.2025

24.05.2025

28.06.2025

12.07.2025

09.08.2025

16.08.2025

20.09.2025

 

Informationen für standesamtliche Trauungen am Stadtbalkon (0,2 MB)

Ein Ehepaar heiratet symbolhaft am Kitzinger Stadtbalkon
 

Gebühren

  • Anmeldung der Eheschließung: 55,00 €
  • Beachtung von ausländischem Recht pro Ehegatte: 30,00 €
  • Eheschließung in den Amtsräumen, falls die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte: 40,00 €
  • Eheurkunde: 12,00 €
  • Stammbuch: 10,00 bis 33,00 €
  • zusätzlich für eine Eheschließung am Samstag (außerhalb der Öffnungszeiten): 150,00 €
  • zusätzlich für eine Eheschließung am Stadtbalkon: 200,00 €

Uwe Plomitzer  -  Standesbeamter
Telefon: 09321/20-3201 | Fax: 09321/20-93299 | uwe.plomitzer(at)stadt-kitzingen.de

Sabine Schreiber  -  Standesbeamtin
Telefon: 09321/20-3203 | Fax: 09321/20-93299 | sabine.schreiber(at)stadt-kitzingen.de

Standesamt

Uwe Plomitzer
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen

Altbau, Ebene 4


standesamt(at)stadt-kitzingen.de

Termine nur nach telefonischer 
Vereinbarung.
Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr
Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr
Do.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr