Anliegen A-Z: Beglaubigungen

Gegen Vorlage des Originales und den selbst erstellten Kopien ist es grundsätzlich möglich, alle Arten von Schriftstücken beglaubigen zu lassen. Ausnahme sind alle standesamtlichen Urkunden, die nicht beglaubigt werden können, sondern beim zuständigen Standesamt anzufordern sind.

Schriftstücke, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, können nicht beglaubigt werden.

Gebühren

  • 5,00 € pro Seite (bei gleichen Schriftstücken 2,50 € pro Stück)
  • nichtdeutsche Schriftstücke 10,00 € 

Ihr Kontakt

Einwohnermeldeamt

Astrid Haaf
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen

09321/ 20-3300
09321/ 20-9399
ewo(at)stadt-kitzingen.de

Terminvereinbarungen über unser 
Terminbuchungsportal, per 
Mail an ewo(at)stadt-kitzingen.de
oder telefonisch unter 09321/ 20-3300
Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr
Do.: 08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr