Anliegen A-Z: Beglaubigungen
Gegen Vorlage des Originales und den selbst erstellten Kopien ist es grundsätzlich möglich, alle Arten von Schriftstücken beglaubigen zu lassen. Ausnahme sind alle standesamtlichen Urkunden, die nicht beglaubigt werden können, sondern beim zuständigen Standesamt anzufordern sind.
Schriftstücke, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, können nicht beglaubigt werden.
Gebühren
- 5,00 € pro Seite (bei gleichen Schriftstücken 2,50 € pro Stück)
- nichtdeutsche Schriftstücke 10,00 €
Ihr Kontakt
Einwohnermeldeamt
Astrid Haaf
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen
09321/ 20-3300
09321/ 20-9399
ewo(at)stadt-kitzingen.de
Terminvereinbarungen über unser Terminbuchungsportal, per Mail an ewo(at)stadt-kitzingen.de oder telefonisch unter 09321/ 20-3300 Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr Do.: 08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr