Anliegen A-Z: Familienbuch

Seit dem 01.01.2009 werden Familienbücher, auch auf Antrag, nicht mehr angelegt. Die seit dem 01.01.1958 bis zum 31.12.2008 angelegten Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und befinden sich beim Standesamt des Eheschließungsortes. Familienbücher, die auf Antrag (für Spätaussiedler oder Eheschließung erfolgte im Ausland) angelegt wurden, verbleiben bei dem Standesamt, an dem sie am 24.02.2007 geführt wurden.

Für Eheschließungen im Ausland kann seit dem 01.01.2009 eine Nachbeurkundung beim Standesamt des Wohnsitzes erfolgen, wenn ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die erforderlichen Unterlagen können Sie im Einzelfall beim Standesamt erfragen.

Informationen zu aktuellen Änderungen im Bereich Personenstandsurkunden:

Aufgrund gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Änderungen ist es aktuell nicht mehr möglich eine beglaubigte Abschrift von dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch in Form einer Personenstandsurkunde auszustellen. 

Gebühren

  • Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland: 55,00 €
  • Bei Beachtung von ausländischem Recht zusätzlich für jeden Ehegatten: 30,00 €

Gebühren für namensrechtliche Erklärungen, Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung, Urkunden, beglaubigte Registerausdrucke, etc. fallen bei Bedarf zusätzlich an.

Uwe Plomitzer  -  Standesbeamter
Telefon: 09321/20-3201 | Fax: 09321/20-93299 | uwe.plomitzer(at)stadt-kitzingen.de

Sabine Schreiber  -  Standesbeamtin
Telefon: 09321/20-3203 | Fax: 09321/20-93299 | sabine.schreiber(at)stadt-kitzingen.de

Standesamt

Uwe Plomitzer
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen

Altbau, Ebene 4


standesamt(at)stadt-kitzingen.de

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Vereinbarung.
Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr
Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr
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