Anliegen A-Z: Förderung der Denkmalpflege
Nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) sind Denkmaleigentümer verpflichtet, ihre Baudenkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist.
Die Kosten für die Erhaltung u. Instandsetzung eines Baudenkmales können die Leistungskraft des Eigentümers überschreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, diese Belastungen durch direkte u. indirekte Finanzierungshilfen zu vermindern.
Erster Ansprechpartner für Denkmaleigentümer in der Stadt Kitzingen ist die Untere Denkmalschutzbehörde.
Hier erhält der Bauherr auch die für Instandsetzung oder Veränderung an einem Denkmal notwendige Baugenehmigung oder die Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz. Auch wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, bedarf jede Maßnahme an einem Denkmal der Erlaubnis.
Wichtig bei allen möglichen Zuwendungsgebern ist, dass Finanzierungshilfen nur gewährt werden, wenn die Maßnahmen vor ihrer Durchführung mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (LfD) abgestimmt worden sind.
Es werden nur Kosten bezuschusst, die, bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen, den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen (denkmalpflegerischer Mehraufwand).
Finanzierungshilfen
Landesamt für Denkmalpflege (LfD)
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich vor allem nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalles, der Finanzkraft des Eigentümers, nach der Zahl der vorliegenden Anträge und nach den bereitstehenden Haushaltsmitteln.
Zuschüsse, deren Höhe nach den genannten Kriterien weniger als 2500 € betrüge, werden nicht gewährt. Bei Inanspruchnahme von erhöhten steuerlichen Sonderabschreibungen wird ein pauschaler Abschlag bei der Bemessung der Höhe vorgenommen.
Antragstellung über die Stadt Kitzingen – Sachgebiete 60/61. Wir stellen den Kontakt zum LfD her.
Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Zuwendung bzw. der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns begonnen werden!
Bezirk Unterfranken
Der Bezirk fördert im Rahmen der „kleinen Denkmalpflege“ die Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern bis höchstens denkmalpflegerische Mehraufwendungen von 40.000 €.
Förderfähig sind bauliche Maßnahmen an Einzeldenkmälern oder Objekten im Denkmal-Ensemble, aber auch Maßnahmen aus dem Denkmal-Sonderprogramm „Kleindenkmale“ (Zeugnisse d. Frömmigkeit, z.B. Bildstöcke, Hausfiguren, Grabmäler usw., fränkisch-nachbarschaftlichen Lebens, wie Hoftore, Brunnen usw., Rechtsdenkmale, Wirtshausausleger, Wappen etc.).
Der Fördersatz liegt zwischen 10 % bis höchstens 25 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes. Zuwendungen werden erst ab 150 € ausgezahlt.
Soweit für dieselbe Maßnahme beim LfD ein Zuschuss beantragt wird, kann das Formblatt des LfD verwendet werden. Eine Mehrausfertigung leiten wir mit unserer Stellungnahme an den Bezirk weiter.
Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Zuwendung bzw. der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns begonnen werden.
Beantragt werden die Zuschüsse über die Stadt Kitzingen - Untere Denkmalschutzbehörde.
Weitere Informationen zur Denkmalpflege
Landkreis Kitzingen
Der Landkreis Kitzingen gewährt derzeit für denkmalpflegerische Maßnahmen Zuschüsse bis max. 5.000 € an Privatpersonen. Für kirchliche und kommunale Projekte werden keine Zuwendungen gewährt. Zuschusssatz: derzeit 15% des denkmalpflegerischen Mehraufwandes. Maßnahmen mit einem Mehraufwand unter 500 € werden nicht gefördert. Die Beteiligung der Stadt an den Kosten ist Fördervoraussetzung.
Beantragt werden die Zuschüsse über die Stadt Kitzingen - Untere Denkmalschutzbehörde.
Große Kreisstadt Kitzingen
Der Stadtrat entscheidet z.Zt. über eine neue Richtlinie
Zuschüsse und Darlehen aus dem Entschädigungsfonds
In Fällen, in denen dem Eigentümer die Instandhaltung oder Instandsetzung eines Baudenkmales nicht zugemutet werden kann, können unter bestimmten Voraussetzungen Finanzierungshilfen aus dem Entschädigungsfonds in Betracht kommen.
Hierbei werden die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers geprüft.
Zuschüsse und Darlehen der Bayerischen Landesstiftung
Die Bayerische Landesstiftung fördert Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von bedeutenden Bau- und Kunstdenkmälern.
Träger der Maßnahme dürfen jedoch nicht Privatpersonen sein.
Sonstige staatl. Förderprogramme
In bestimmten Fällen können Maßnahmen an Baudenkmälern auch aus anderen staatlichen Programmen gefördert werden (z.B. Städtebauförderung im Bereich von ausgewiesenen Sanierungsgebieten, Wohnraumförderung, Flurbereinigung, gewerblicher Betrieb, Programm „Freizeit und Erholung“).
Steuervergünstigungen
Benötigte Unterlagen
Ihr Kontakt
Claudia Lunde
Schulhof 2
97318 Kitzingen
09321/20601
09321/20-96001
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mi.: 08.00 - 12.30 Uhr Do.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr