Anliegen A-Z: Fundsachen
Verwaltung und Verwahrung der Fundsachen aus dem Stadtgebiet Kitzingen.
Durchführung der alljährlichen Versteigerung
- Wegen verlorener Sachen ist es sinnvoll, mehrmals im Fundbüro nachzufragen. Nicht immer werden die Fundsachen sofort abgegeben.
- Nach sechs Monaten hat der Finder Anspruch auf die jeweilige Fundsache (mit Ausnahme von Papieren, Schlüsseln, Handys)
- Es findet jedes Jahr eine Versteigerung der nicht abgeholten Fundsachen statt (März/April). Die genauen Termine sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
- Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der Fundsache bis 500,00 € 5 % und ab 500,00 € 3%.
Benötigte Unterlagen
Bitte vorher telefonisch abklären.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- §§ 965 bis 984 sowie §§ 1000 bis 1003 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- §§ 246 und 248a Strafgesetzbuch (StGB)
- §§ 1 bis 11 FundV
Andrea Klinger - Sicherheit und Ordnung Sachbearbeiterin
Telefon: 09321/20-3103 | Fax: 09321/20-93199 | andrea.klinger(at)stadt-kitzingen.de
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Frank Winterstein
Schweizergasse 3
97318 Kitzingen
09321/20-3000
09321/ 20-93000
sicherheit(at)stadt-kitzingen.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr Do.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr