Anliegen A-Z: Fundsachen

Verwaltung und Verwahrung der Fundsachen aus dem Stadtgebiet Kitzingen. 

Durchführung der alljährlichen Versteigerung

  • Wegen verlorener Sachen ist es sinnvoll, mehrmals im Fundbüro nachzufragen. Nicht immer werden die Fundsachen sofort abgegeben.
  • Nach sechs Monaten hat der Finder Anspruch auf die jeweilige Fundsache (mit Ausnahme von Papieren, Schlüsseln, Handys)
  • Es findet jedes Jahr eine Versteigerung der nicht abgeholten Fundsachen statt (März/April). Die genauen Termine sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
  • Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der Fundsache bis 500,00 € 5 % und ab 500,00 € 3%.

Benötigte Unterlagen

Bitte vorher telefonisch abklären.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • §§ 965 bis 984 sowie §§ 1000 bis 1003 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • §§ 246 und 248a Strafgesetzbuch (StGB)
  • §§ 1 bis 11 FundV

Andrea Klinger  -  Sicherheit und Ordnung Sachbearbeiterin
Telefon: 09321/20-3103 | Fax: 09321/20-93199 | andrea.klinger(at)stadt-kitzingen.de

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Frank Winterstein
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen

09321/20-3000
09321/ 20-93000
sicherheit(at)stadt-kitzingen.de

Termine nur nach telefonischer 
Vereinbarung.
Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr
Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr
Do.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr