Anliegen A-Z: Grundsteuer

Aufgrund der Ermächtigung im Grundsteuergesetz erhebt die Stadt Kitzingen von in ihrem Stadtgebiet liegenden Grundbesitz die Grundsteuer (Heberecht). Die Stadt bestimmt, mit welchem Hundertsatz (Hebesatz) des Grundsteuermessbetrages die Grundsteuer vom Steuerpflichtigen (Eigentümer) zu erheben ist. Die Höhe des Grundsteuermessbetrages setzt das zuständige Finanzamt durch die Anwendung eines Tausendsatzes auf den Einheitswert (Bemessungsgrundlage) fest. Zugerechnet wird die Steuerpflicht immer zum 01.01. des Jahres. Das bedeutet, dass derjenige alleiniger Steuerschuldner der Grundsteuer ist, und zwar für das gesamte Kalenderjahr, dem der Grundbesitz am 01.01. dieses Jahres zugerechnet war.

Hebesätze

  • Grundsteuer A (land- und fortwirtschaftlicher Grundbesitz) 280 v.H. (ab 2025)
  • Grundsteuer B (Grundvermögen) 280 v.H. (ab 2025)

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Steuerverwaltung

Stefan Münch
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen

Neubau, Ebene 3

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grundsteuer(at)stadt-kitzingen.de

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