Anliegen A-Z: Kinderreisepässe

Kinderreisepässe werden von uns für alle deutschen Kinder, die mit Hauptwohnsitz in Kitzingen gemeldet sind, ausgestellt.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) informiert, dass der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft wird. Kinderreisepässe dürfen nur noch bis 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Ein Grund für die Abschaffung des Kinderreisepasses: das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder soll vereinheitlicht werden

Gebühren

  • Neuausstellung (vor dem vollendeten 24. Lebensjahr): 37,50 €
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 € ab 01.01.2024
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 €
  • Änderung eines Passes/vorläufigen Passes: 6,00 €
  • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 €
  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 €

Benötigte Unterlagen

  • Biometrische Passbilder sind ab Geburt erforderlich.
  • Die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten sind zwingend erforderlich.

Ob für ihre Auslandsreise ein Kinderreisepass ausreichend ist, erfragen sie bitte bei ihrem Reisebüro oder der Botschaft des Reiselandes.

Ihr Kontakt

Einwohnermeldeamt

Astrid Haaf
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen

09321/ 20-3300
09321/ 20-9399
ewo(at)stadt-kitzingen.de

Terminvereinbarungen über unser 
Terminbuchungsportal, per 
Mail an ewo(at)stadt-kitzingen.de
oder telefonisch unter 09321/ 20-3300
Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr
Do.: 08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr