Anliegen A-Z: Ladenschlussgesetz
Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag
Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern können an vier individuell wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr öffnen. Die hierfür notwendige Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.
Verfahrensablauf
Sie können die geplante Öffnung bei der zuständigen Behörde formlos unter Angabe des Tages und der erweiterten Öffnungszeit anzeigen.
Das Online-Verfahren wird demnächst hier zur Verfügung gestellt.
Fristen
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Jörg Engelbrecht - Öffentliche Sicherheit und Ordnung Sachbearbeiter
Telefon: 09321/20-3102 | Fax: 09321/20-93102 | joerg.engelbrecht(at)stadt-kitzingen.de




