Anliegen A-Z: Leichenpass international

Bei Überführungen ins Ausland ist grundsätzlich ein internationaler Leichenpass erforderlich (in mehrsprachiger Form). Zuständig ist jeweils die Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Der Antrag zur Ausstellung eines Leichenpasses bei der Stadt Kitzingen muss persönlich gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen. Der Leichenpass kann erst ausgestellt werden, wenn die für eine Bestattung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Zuständig ist das Standesamt Kitzingen.

Weitere Informationen über die Ausstellung eines Leichenpasses sowie die erforderlichen Unterlagen können Sie im Bayern-Portal nachlesen.

Benötigte Unterlagen

  • 1 Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
  • 1 Ausweisdokument der/s Verstorbenen

Gebühren

  •  25,00 €

Christina Thiele  -  Standesbeamtin
Telefon: 09321/20-3202 | Fax: 09321/20-93299 | christina.thiele(at)stadt-kitzingen.de

Sabine Schreiber  -  Standesbeamtin
Telefon: 09321/20-3203 | Fax: 09321/20-93299 | sabine.schreiber(at)stadt-kitzingen.de

Uwe Plomitzer  -  Standesbeamter
Telefon: 09321/20-3201 | Fax: 09321/20-93299 | uwe.plomitzer(at)stadt-kitzingen.de

Standesamt

Uwe Plomitzer
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen

Altbau, Ebene 4


standesamt(at)stadt-kitzingen.de

Termine nur nach telefonischer 
Vereinbarung.
Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr
Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr
Do.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr