Anliegen A-Z: Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und im sozialen Dienst Tätige

Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte wie die Stadt Kitzingen können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

Die Stadt Kitzingen kann auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht. Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Stadt Kitzingen ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsvertreter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist stets die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Für das Stadtgebiet Kitzingen also die Stadt Kitzingen.

Voraussetzungen

  • Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis
  • Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber

Gebühren

Handwerkerparkausweise:

  • 1 Ausweis für ein Fahrzeug: 52,00 €
  • 1 Ausweis für zwei Fahrzeuge: 78,00 €

 Handelsvertreter/Sozialer Dienst: auf Nachfrage

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über Tätigkeit im jeweiligen Bereich 

Rechtsgrundlage (Allgemein)

  • § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Ihr Kontakt

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Frank Winterstein
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen

09321/20-3000
09321/ 20-93000
sicherheit(at)stadt-kitzingen.de

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Vereinbarung.
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