Anliegen A-Z: Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und im sozialen Dienst Tätige
Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte wie die Stadt Kitzingen können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.
Die Stadt Kitzingen kann auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht. Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Stadt Kitzingen ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsvertreter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist stets die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Für das Stadtgebiet Kitzingen also die Stadt Kitzingen.
Voraussetzungen
- Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis
- Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber
Gebühren
Handwerkerparkausweise:
- 1 Ausweis für ein Fahrzeug: 52,00 €
- 1 Ausweis für zwei Fahrzeuge: 78,00 €
Handelsvertreter/Sozialer Dienst: auf Nachfrage
Benötigte Unterlagen
- Nachweis über Tätigkeit im jeweiligen Bereich
Rechtsgrundlage (Allgemein)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Ihr Kontakt
Frank Winterstein
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen
09321/20-3000
09321/ 20-93000
sicherheit(at)stadt-kitzingen.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr Do.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr