Anliegen A-Z: Personalausweis
Ausstellung und Beantragung von Personalausweis oder Reisepass
Zur Beantragung eines Personalausweises kommen Sie bitte persönlich ins Rathaus, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift abgeben müssen. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen. Mitzubringen ist immer ein biometrisches Passbild und bei Erstantragsstellung in Kitzingen eine Geburts- oder Heiratsurkunde.
Gebühren
- Ausstellung: 37,00 €
- bei Erstausstellung vor dem vollendeten 24. Lebensjahr 22,80€
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Benötigte Unterlagen
- Geburts- oder Heiratsurkunde vorlegen, wenn bisher kein Ausweis/Pass von der Stadt Kitzingen ausgestellt wurde
- Pro Antrag je ein biometrisches Passbild
Rechtsgrundlage (Allgemein)
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Ihr Kontakt
Astrid Haaf
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen
09321/ 20-3300
09321/ 20-9399
ewo(at)stadt-kitzingen.de
Terminvereinbarungen über unser Terminbuchungsportal, per Mail an ewo(at)stadt-kitzingen.de oder telefonisch unter 09321/ 20-3300 Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr Do.: 08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr