Anliegen A-Z: Spendenbescheinigung

Für Spenden zur Weiterleitung an gemeinnützige Vereine ist die Stadt seit dem 01.01.2000 nicht mehr zuständig. Andere Organisationen sind nunmehr berechtigt, Spendenbelege zu erteilen. Für Zuwendungen an die Stadt für eigene gemeinnützige Zwecke (z.B. Jugendförderung) wird selbstverständlich ein Spendenbeleg erteilt.

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Steuerverwaltung

Frank Meisner
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97318 Kitzingen

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