Anliegen A-Z: Urkunden
Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus, wenn sie das jeweilige Personenstandsregister führen oder die Personenstandseinträge in anderen bayerischen Standesämtern bereits im elektronischen Personenstandsregister beurkundet wurden.
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften aus den Registern, sowie mehrsprachige Personenstandsurkunden) kann nur verlangt werden von:
- Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit
- Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlingen und Geschwistern
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Für die Fortführung der Personenstandsregister gelten folgende Fristen:
- Eheregister = 80 Jahre
- Geburtenregister = 110 Jahre
- Sterberegister = 30 Jahre
Personenstandsregister, die innerhalb dieser Fristen liegen, werden beim Standesamt Kitzingen geführt. Urkunden hieraus können wie bisher direkt beim Standesamt Kitzingen angefordert werden. Abschriften von Personenstandsregistern, die älter als die in den vorgenannten Fristen sind, erhalten Sie beim städtischen Archiv (Frau Badel, Telefon: 09321-927062, doris.badel(at)stadt-kitzingen.de). Abstammungsurkunden werden seit dem 01.01.2009 nicht mehr ausgestellt.
Informationen über die Anbringung einer Apostille auf Personenstandsurkunden vom Standesamt Kitzingen für die Verwendung im Ausland erhalten Sie hier: Regierung von Unterfranken.
Weitere Informationen über die Beantragung von Personenstandsurkunden können Sie im Bayern-Portal nachlesen.
Urkunden beantragen
Urkunden können Sie online über das Bürgerserviceportal der Stadt Kitzingen beantragen.
Hinweis in eigener Sache
In den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Webseiten an, Urkundenbestellungen schnell und unkompliziert für Sie abzuwickeln. Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail/FAX werden jeweils zusätzliche Kosten von den Anbietern berechnet.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass diese Gewerbeunternehmen weder vom Standesamt Kitzingen unterstützt werden, noch mit diesen auf irgendeine Weise verbunden sind.
Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Bestellung von Personenstandsurkunden führt zu keiner Beschleunigung des eigentlichen Vorgangs.
Gebühren
- Eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Eintrag/Register: 12,00 €
- Mehrsprachige Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde: 12,00 €
- Erteilung einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch: 12,00 €
- Suchen eines Eintrages, wenn hierfür entweder Datum, Standesamtbezirk oder sonstige zum Auffinden notwendigen Angaben nicht gemacht werden können je nach Aufwand: 15,00 € je angefangene Viertelstunde, in einfachen Fällen 5,00 €
Christina Thiele - Standesbeamtin
Telefon: 09321/20-3202 | Fax: 09321/20-93299
| christina.thiele(at)stadt-kitzingen.de
Sabine Schreiber - Standesbeamtin
Telefon: 09321/20-3203 | Fax: 09321/20-93299
| sabine.schreiber(at)stadt-kitzingen.de
Uwe Plomitzer - Standesbeamter
Telefon: 09321/20-3201 | Fax: 09321/20-93299 | uwe.plomitzer(at)stadt-kitzingen.de
Uwe Plomitzer
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen
Altbau, Ebene 4
standesamt(at)stadt-kitzingen.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. Mo. - Di.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr Do.: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr