Öffentliche Ausschreibungen
Europaweite Ausschreibung nach VOB/A – EU Offenes Verfahren
Dreifachturnhalle Sickergrund - Generalsanierung hier: LV 07 Rohbauarbeiten
Ausführungszeitpunkt:
KW 36/22 Beginn Arbeiten
KW 36/22 - KW 46/22 Erdarbeiten / Mikrobohrpfähle Ost und West Fertigstellung
bis KW 46/22
bis KW 08/23 Fertigstellung Arbeiten Gebäude Innen Bestand
bis KW 13/23 Fertigstellung Rohbau Foyer Ost
bis KW 39/23 Fertigstellung Rohbau Anbau West
bis KW 14/24 Diverse Arbeiten Schließen Öffnungen nach Fertigstellung
Installationen TGA
Submission: 20.06.2022, 11:00 Uhr
Die Verdingungsunterlagen können in der Zeit vom 06.05.2022 – 20.06.2022 unter
www.staatsanzeiger-eservices.de elektronisch angefordert werden.
Art und Umfang der Leistungen:
Die Ausschreibung umfasst die Abbrucharbeiten mit
- Ca. 1500 m3 Erdarbeiten innen / außen Aushub, Handschachtung,
wieder verfüllen + Entsorgung überschüssiger Erdaushub - Ca. 900 lfm / 95 Stück Gründungsarbeiten Microbohrpfähle
- Ca. 130 m3 Ortbetonarbeiten Pfahlkopfbalken
- Ca. 250 m2 Ortbetonarbeiten Wände
- Ca. 700 m2 Ortbetonarbeiten Bodenplatte neu
- Ca. 850 m2 Ortbetonarbeiten Decken, teilweise als Halbfertigteile mit Aufbeton
- Ca. 10 Stück Rundstützen Ortbeton SB 3
- Ca. 280 m2 Stahlbeton Hohlwandelemente mit Ortbetonfüllung
- Ca. 14 Stück Stahlbetonstützen als Fertigteil
- 1 Stück Ortbetontreppe SB 3 Foyer
- Ca. 50 m2 Betoninstandsetzungsarbeiten, Abtragen, Bewehrungsergänzung,
und Instandsetzung, remodellieren mit RM/RC + OS herstellen - Ca. 1000m2 Mauerwerksarbeiten KS / Ziegel
- Ca. 200 m2 Öffnen und Schließen der Bodenplatte für neue Grundleitungen und Fundamente
- Ca. 250 m Verlegen neuer Grundleitungen innen / außen
- Diverse Abbrucharbeiten Gebäudeinneren
- 24 Stück Abbruch Binderenden Sporthalle bxh 1,20mx2,50m
- Ca. 120 Stück Grundleitungssanierung mit Inlinern (Kurzliner)
- Ca. 400 m2 Rückbau Glasfassaden + Entsorgung
- Ca. 50 m2 Rückbau Betonfertigteile + Entsorgung
Interessensbekundung und Fragen richten Sie bitte an das Sachgebiet Hochbau, Tel. 09321/20-6202.
Kitzingen, 06.05.2022
STADT KITZINGEN
Bekanntmachungen
Jagdgenossenschaft Hohenfeld
Alle Jagdgenossen mit einer jagdbaren Fläche in der Gemarkung Hohenfeld werden am
Montag, 30. Mai 2022 um 19:00 Uhr
zur
Jahreshauptversammlung
im Gasthaus Rotes Roß, Kraußstr. 10, eingeladen.
Tagesordnung: Eröffnung, Neuwahlen des gesamten Jagdvorstandes, Bericht des Jagdvorstehers, Kassenbericht, Entlastung des Kassenführers sowie des gesamten Vorstandes, Verwendung des Jagdschillings, Beschaffung Ersatzschlegel für Mulchgerät, Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Bürgerversammlung für die Innenstadt
Am Montag, den 04.07.2022 findet um 19.00 Uhr in der Alten Synagoge eine Bürgerversammlung für die Innenstadt statt.
Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:
- Allgemeine Informationen aus der Stadtverwaltung
- Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger aus der Innenstadt
Weitere Anregungen können Sie bis 19.06.2022 an Tel.: 09321 20-1004 oder E-Mail: veranstaltung(at)stadt-kitzingen.de durchgeben.
Bei der Bürgerversammlung sind die allgemein geltenden Hygieneregeln zu beachten.
Kitzingen, 04.05.2022
STADT KITZINGEN
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Beeinträchtigung durch in den öffentlichen Verkehrsraum wachsende Hecken, Bäume und Sträucher
Mit Beginn der Vegetationszeit ist damit zu rechnen, dass z.B. Bäume, Sträucher oder Hecken von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und die Benutzbarkeit der Straßen und Gehwege dadurch stark beeinträchtigt werden kann.
Der Überhang kann Straßenlampen und Lichtsignalanlagen, aber auch Verkehrs- und Straßennamensschilder verdecken, so dass der Bewuchs Gefährdungen verursachen kann. Auch ein seitlicher Bewuchs in die Gehwege kann nicht hingenommen werden, da dieser den öffentlichen Verkehrsraum einengt und Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Insbesondere behinderte Mitbürger und Personen mit Kinderwagen werden durch Überhang belästigt und gefährdet.
Die Grundstückseigentümer werden daher gebeten, Äste und Sträucher, die in den Verkehrsraum hineinragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung möglicher zivil- und strafrechtlicher Haftungsfolgen unverzüglich zu beseitigen bzw. zurückzuschneiden.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass ein freies Lichtraumprofil von 4,50 m über Straßen bzw. 2,50 m über Gehwegen gewährleistet ist, wobei auch das Tieferhängen von Ästen nach Regen- und Schneefällen berücksichtigt werden sollte.
Bei Neupflanzungen sollte bereits auf entsprechende Abstände zum öffentlichen Verkehrsraum geachtet werden.
Kitzingen, 25.04.2022
STADT KITZINGEN
gez.
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Bürgerversammlung für die Innenstadt
Am Montag, den 04.07.2022 findet um 19.00 Uhr in der Alten Synagoge eine Bürgerversammlung für die Innenstadt statt.
Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:
1. Allgemeine Informationen aus der Stadtverwaltung
2. Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger aus der Innenstadt
Weitere Anregungen oder Anlaufstellen zum Rundgang können Sie bis 19.06.2022 an Tel.: 09321 20-1004 oder E-Mail: veranstaltung(at)stadt-kitzingen.de durchgeben.
Bei der Bürgerversammlung sind die allgemein geltenden Hygieneregeln zu beachten.
Kitzingen, 4. Mai 2022
STADT KITZINGEN
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Verfügung und Bekanntmachung über die Einziehung von öffentlichen Straßen
Verfügung und Bekanntmachung über die Absicht der Einziehung von öffentlichen Straßen
1. Straßenbezeichnung
Bezeichnung der Straße: Rudolf-Diesel-Straße (Stichstraße)
Flur-Nummer: 5927/8, Gemarkung Kitzingen
Anfangspunkt: Rudolf-Diesel-Straße, Fl.Nr. 5927
Endpunkt: Ostgrenze der Fl.Nr. 5990/9
Länge: 0,060 km
2. Verfügung
Die unter Nr. 1 bezeichnete Ortsstraße soll eingezogen werden.
3. Träger der Baulast
Stadt Kitzingen am Main
4. Wirksamwerden
Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG drei Monate öffentlich bekannt zu geben
5. Sonstiges
Gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Kitzingen vom 17.3.2022 ist das Einziehungsverfahren, da die Straße nach Flächentausch und Verlegung ihre Verkehrsbedeutung verloren hat.
Kitzingen, 5.4.2022
STADT KITZINGEN
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Widerspruchsrecht gemäß BMG §50 Abs. 5
Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz
Die Meldebehörde ist berechtigt und verpflichtet bestimmte Auskünfte an Behörden bzw. Dritte zu erteilen. Anlass und Zweck der Datenübermittlungen, Datenempfänger sowie die übermittelten Daten werden durch das Meldegesetz und die 1. Und 2. Meldedatenübermittlungsverordnung des Bundes sowie die Bay. Meldedatenübermittlungsverordnung geregelt. Das Meldegesetz räumt den Betroffenen gemäß § 50 Abs. 5 die Möglichkeit ein, der Übermittlung ihrer Daten durch das Einwohnermeldeamt zu widersprechen.
Der Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Auskunft an Parteien, Wählergruppen u. ä.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen.
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft erteilen über Familienname, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Adressbuchverlage
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Auskunft darf erteilt werden über alle Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über Familienname, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern in Buchform verwendet werden.
Alters- und Ehejubiläen
Widerspruch über die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk.
Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen darf erteilt werden an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 18., dann der 65. und jeder weitere fünfte Geburtstag, ab dem 90. Jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 25., das 50 und das 60. Ehejubiläum, danach jedes weitere 5.Ehejubiläum.
Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-Gemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören.
Auskunft darf erteilt werden, über Familienangehörige von Mitgliedern, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören.
Die Erteilung dieser Auskünfte erfolgt nicht, wenn eine Auskunftssperre vorliegt oder die Betroffenen der Übermittlung der Daten widersprochen haben. Wer von seinen Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wird gebeten, dies schriftlich oder persönlich dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Der Widerspruch ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.
Kitzingen, 30.03.2022
STADT KITZINGEN
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Alamierung der Feuerwehren
Hier: Probetermine für 2022
Die Sirenen sollen regelmäßig durch einen Probebetrieb auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden.
Im Jahr 2022 sind folgende überörtliche Probetermine vorgesehen:
Samstag, 22.01.2022
Samstag, 19.03.2022
Samstag, 21.05.2022
Samstag, 16.07.2022
Samstag, 17.09.2022
Samstag, 19.11.2022
Die Probetermine finden jeweils ab 12:15 Uhr statt und werden gegen 12:45 Uhr abgeschlossen sein. Es findet jeweils nur ein Alarm statt. Bei einem evtl. Einsatzalarm während dieser Zeit wird das Sirenensignal zweimal abgegeben (doppelte Alarmierung).
Kitzingen, 13.01.2022
STADT KITZINGEN
gez.
Güntner
Oberbürgermeister