Aktuelle Ausschreibungen

Europaweite Ausschreibung nach VOB/A – EU Offenes Verfahren - Dreifachturnhalle Sickergrund - Generalsanierung

hier: LV 19 Pfostenriegelfassade und Fenster

Ausführungszeitpunkt: 31. KW 2023 – 39. KW 2023 (Hauptarbeiten)
                                        46. KW 2023 – 47. KW 2023 (Montage Fenster Anbau)

Submission: 14.04.2023, 09:00 Uhr

 

Die Verdingungsunterlagen können in der Zeit vom 08.03.2023 – 14.04.2023 unter

www.staatsanzeiger-eservices.de elektronisch angefordert werden.

 

Art und Umfang der Leistungen:

Das Leistungsverzeichnis enthält folgende Leistungen:

  • Glas-Aluminium-Warmfassade 50 / 60 mm, hochwärmegedämmtes selbsttragendes Aluminium Fassaden-System, U Wert < 0,95 W/m2:
    • 9 Stück a 18 m² Fassade Sporthalle mit Kippflügeln. B x h ca. 4,07 m x 4,56 m
    • 2 Stück a 62 m² Fassade Foyer, Abschluss oben und seitlich schräg, Ganzglasecke 90 °, mit Kippflügeln, Zugangstüren, Kippflügel

Abmessung ca.:21000 mm x 6100 mm

im Grundriss 1 x 90° abgewinkelt als Ganzglasecke

Breite 1 = 10.000 mm

Breite 2 = 11.000 mm

in der Ansicht trapezförmig, schräg verlaufend seitlich und oben

Höhe 1 = 6.100 mm

Höhe 2 = 5.100 mm

  • Ca. 90 m² PR Fassadenelemente Aufteilung in 11 Einzelelemente von B 2,51m – 4,01m, h = 2,84m, teilweise Seiten schräg.
  • Ca. 70 m2 Alufenster / Außentüren Alu U Wert < 0,95 W/m2
  • Leistung mit Beschlägen, Pushbars und Elektro - Mechanischen Komponenten wie z.B. Motorschlösser, Fensteröffner usw. Zulagen für Schallschutz 35 db, Entspiegelung Vogelschutz und Sonnenschutzglas

 

Interessensbekundung und Fragen richten Sie bitte an das Sachgebiet Hochbau, Tel. 09321/20-6202.

 

Kitzingen, 08.03.2023

STADT KITZINGEN

Europaweite Ausschreibung nach VGV - EU - Offenes Verfahren. Stadtmagazin Stadt Kitzingen

Gegenstand dieser Vergabe ist die Herstellung des Stadtmagazins der Stadt Kitzingen. Das Layout, der Anzeigenverkauf, der Druck und die Verteilung sollen von einem oder mehreren Auftragnehmern durchgeführt werden.

Die Auftragsunterlagen stehen bis zum 04.04.2023 für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:

www.ted.europa.eu

oder

www.staatsanzeiger-eservices.de

Die Angebotsfrist endet am 04.04.2023 um 14 Uhr.

 

 

Kitzingen, 03.03.2023

STADT KITZINGEN

 

 

Europaweite Ausschreibung nach VOB/A – EU Offenes Verfahren - Neubau Multifunktionshaus für Jugend und Familie in Kitzingen

hier: LV 04 Holzbauarbeiten

Ausführungszeitpunkt: Aufschlagen bis Notabdichtung KW 33/2023 – 43/2023
                                        Fertigstellung Fassade bis KW 51/2023

Submission: 04.04.2023, 11:00 Uhr

 

Die Verdingungsunterlagen können in der Zeit vom 27.02.2023 – 04.04.2023 unter

www.staatsanzeiger-eservices.de elektronisch angefordert werden.

 

Art und Umfang der Leistungen:

Die Ausschreibung umfasst einen eingeschossigen Holzbau (20 m x 100 m), ausgeführt in 14 cm Brettsperrholzwänden (ca. 2.300 m² Wandfläche, bzw. ca. 300 m³), Holzfaserdämmung an den Außenwänden (ca. 160 m³) eine Holzbalkendecke (ca.110 m³) und einer Decklage OSB/ Brettsperrholz (ca. 1.700 m² Dachfläche davon ca. 42 m³ OSB / 23 m³ BSH. (Deckenbalken und Unterzüge) mit Notabdichtung.

 

Die Wandelemente aus 14 cm BSP (4-2-2-2-4) haben eine Höhe von ca. 3,70 m, die Konstruktion wird auf einer Montageschwelle abgestellt.

Die Außenwände werden mit 16cm Holzfaserdämmung gedämmt und mit Holz verschalt.

Außen- und Innenwände haben teilweise Sichtanspruch, sie werden werkseitig einschichtig lasiert, das Finish wird auf der Baustelle ausgeführt. Alle sichtbaren Stöße werden stumpf-gestoßen, Eckstöße werden mit einer Ausklinkung der Deckschicht ausgeführt (Sichtanspruch), Sacklöcher werden verstöpselt.

Die Deckenbalken haben konstruktionsbedingt unterschiedliche Querschnitte, aber nur in einem Raumbereich Sichtanspruch. Teilweise wird die Balkendecke durch Stahlträger ergänzt.

 

Interessensbekundung und Fragen richten Sie bitte an das Sachgebiet Hochbau, Tel. 09321/20-6201.

 

Kitzingen, 27.02.2023

STADT KITZINGEN

Bekanntmachungen

Bekanntmachung Jahreshauptversammlung Jagdgenossenschaft Repperndorf

Alle Jagdgenossen mit einer jagdbaren Fläche in der Gemarkung Repperndorf werden am Freitag, 14. April 2023 um 19.30 Uhr zur Jahreshauptversammlung im Feuerwehrhaus, In der Werth 5, 97318 Kitzingen, eingeladen.

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung
  2. Neuwahlen des gesamten Jagdvorstandes
  3. Bericht des Jagdvorstehers
  4. Kassenbericht
  5. Entlastung des Kassenführers sowie des gesamten Vorstandes
  6. Verwendung des Jagdschillings
  7. Verschiedenes
  8. Wünsche und Anträge

 

Stefan Güntner
Oberbürgermeister

Bekanntmachung an alle Grundstücksbesitzer mit jagdbarer Fläche in Hohenfeld

Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hohenfeld

Montag, 03. April 2023, um 19:30 Uhr

Im Gasthaus Rotes Roß in

Kitzingen/Hohenfeld

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung , Begrüßung
  2. Bericht des Jagdvorstehers
  3. Kassenbericht
  4. Entlastung des Kassenführers
  5. Entlastung des gesamten Vorstandes
  6. Verwendung des Jagdschillings
  7. Änderung Pachtvertrag - Begehungsscheine
  8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

 

 

Kitzingen-Hohenfeld, 22.03.2023

 

Jagdgenossenschaft Hohenfeld

Frank Weidt

Jagdvorsteher

Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs.5 Bundesmeldegesetz

Die Meldebehörde ist berechtigt und verpflichtet bestimmte Auskünfte an Behörden bzw. Dritte zu erteilen. Anlass und Zweck der Datenübermittlungen, Datenempfänger sowie die übermittelten Daten werden durch das Meldegesetz und die 1. und 2. Meldedatenübermittlungsverordnung des Bundes sowie die Bay. Meldedatenübermittlungsverordnung geregelt. Das Meldegesetz räumt den Betroffenen gemäß § 50 Abs. 5 die Möglichkeit ein, der Übermittlung ihrer Daten durch das Einwohnermeldeamt zu widersprechen.
Der Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

 

Auskunft an Parteien, Wählergruppen u.ä.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen.

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft erteilen über Familienname, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.

 

Adressbuchverlage

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Auskunft darf erteilt werden über alle Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über Familienname, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern in Buchform verwendet werden.

 

Alters- und Ehejubiläen

Widerspruch über die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk

Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen darf erteilt werden an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 18., dann der 65. und jeder weitere fünfte Geburtstag, ab dem 90. Jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 25., das 50 und das 60. Ehejubiläum, danach jedes weitere 5.Ehejubiläum.

 

Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-

Gemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören.

Auskunft darf erteilt werden, über Familienangehörige von Mitgliedern, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören.

 

 

Die Erteilung dieser Auskünfte erfolgt nicht, wenn eine Auskunftssperre vorliegt oder die Betroffenen der Übermittlung der Daten widersprochen haben. Wer von seinen Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wird gebeten, dies schriftlich oder persönlich dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Der Widerspruch ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.

 

Kitzingen, 01.03.2023

STADT KITZINGEN  

 

Stefan Güntner

Oberbürgermeister

Verfügung und Bekanntmachung über die Absicht der Einziehung von öffentlichen Straßen

1. Straßenbezeichnung

Bezeichnung der Straße:       Breslauer Straße

Flur-Nummer:                        6333/58, Gemarkung Kitzingen

Anfangspunkt:                        westlich von Hs.Nr. 24

Endpunkt:                               östlich von Hs.Nr. 34 

Länge:                                    0,059 km

Breite:                                     ca. 1,70 m

 

2. Verfügung

Die unter Nr. 1. bezeichnete Teil der Ortsstraße soll eingezogen werden.

 

3. Träger der Baulast

Stadt Kitzingen am Main

 

4. Wirksamwerden

Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG drei Monate öffentlich bekannt zu geben

 

5. Sonstiges

Gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Kitzingen vom 17.3.2022 ist das Einziehungsverfahren einzuleiten, da die Straße nach Flächentausch und Verlegung ihre Verkehrsbedeutung verloren hat.

Die Bekanntmachung nach Nr. 2 kann während der üblichen Besuchszeiten im Bauamt der Stadt Kitzingen, Schulhof 2, 97318 Kitzingen, Zi.Nr. 2.7, in der Zeit vom 27.2-2023 bis 29.5.2023 eingesehen werden.

 

 

Kitzingen, 14.2.2023

STADT KITZINGEN

Alamierung der Feuerwehren

Hier: Probetermine für 2023

Die Sirenen sollen regelmäßig durch einen Probebetrieb auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden.

 

Im Jahr 2023 sind folgende überörtliche 6 Probetermine an folgenden Terminen vorgesehen:

  • Samstag, 21.01.2023
  • Samstag, 18.03.2023
  • Samstag, 20.05.2023
  • Samstag, 15.07.2023
  • Samstag, 16.09.2023
  • Samstag, 18.11.2023

 

Die Probetermine finden jeweils ab 12:15 Uhr statt und werden gegen 12:45 Uhr abge­schlossen sein. Es findet jeweils nur ein Alarm statt. Bei einem evtl. Einsatzalarm während dieser Zeit wird das Sirenensignal zweimal abgegeben (doppelte Alarmierung).

 

Kitzingen, 09.01.2023

STADT KITZINGEN

 

gez.

Stefan Güntner

Oberbürgermeister

Replica rolex online ale