Öffentliche Ausschreibungen
Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A - Florian-Geyer-Halle - Erweiterung Funktionsräume
Hier: LV 04 Rohbauarbeiten
Ausführungszeitpunkt: 43. KW 2022 – 02. KW 2023 (nach Absprache/gem. Witterungsverhältnisse)
Submission: 20.09.2022, 14:00 Uhr
Die Verdingungsunterlagen können in der Zeit vom 15.08.2022 – 20.09.2022 unter www.staatsanzeiger-eservices.de elektronisch angefordert werden.
Art und Umfang der Leistungen:
Die Arbeiten umfassen Leistungen mit ca.
- Baustelleneinrichtung
- Abbrucharbeiten
- Erdarbeiten
- Entwässerungsarbeiten
- Betonarbeiten
- Ergänzung Blitzschutz-/Erdungsanlage
- Maurerarbeiten
- Abdichtungs- und Dämmarbeiten
Interessenbekundung und Fragen richten Sie bitte an das Sachgebiet Hochbau, Tel. 09321 20-6202.
Kitzingen, 05.08.2022
STADT KITZINGEN
Bekanntmachungen
Beginn des Schuljahres 2022/2023 an den Kitzinger Volksschulen
Das Schuljahr 2022/2023 beginnt am Dienstag, den 13. September 2022:
St. Hedwig-Grundschule Kitzingen
Dienstag, 13. September 2022:
7.25 Uhr Schulbusse an den bekannten Haltestellen
7.45 Uhr Treffen vor dem Schulgebäude
8.00 Uhr Schulbeginn der 2. – 4. Klassen
offen Die Gottesdienstzeit der Schulanfänger wird den Eltern aufgrund gestaffelter Gottesdienste durch die Schulleitung mitgeteilt, ebenso der Beginn an der St.-Hedwig-Grundschule
11.15 Uhr Schulschluss für die 2. - 4. Klassen in Kitzingen
Mittwoch, 14. September 2022:
7.25 Uhr Schulbusse an den bekannten Haltestellen
7.45 Uhr Treffen vor dem Schulgebäude
8.00 Uhr Unterrichtsbeginn aller Klassen
11.15 Uhr Unterrichtsende aller Klassen
Zusatz für die Sulzfelder Klassen
Dienstag, 13. September 2022:
7.25 Uhr Schulbusse an den bekannten Haltestellen Richtung Sulzfeld
8.00 Uhr Unterrichtsbeginn der 2. – 4. Klassen aller Sulzfelder Schüler sowie der Kitzinger
Schüler, die in das Schulgebäude in Sulzfeld gehen
9.00 Uhr Sammeln aller Schulanfänger aus Sulzfeld sowie der Kitzinger Schüler, die in das Sulzfelder Schulgebäude gehen, an der Schule in Sulzfeld
11.15 Uhr Schulschluss aller Klassen
11.30 Uhr Gottesdienst in der Sulzfelder Kirche für die Schulanfänger mit ihren Angehörigen in der Sulzfelder Kirche, danach Schulschluss
Mittwoch, 14. September 2022:
7.25 Uhr Schulbusse an den bekannten Haltestellen
8.00 Uhr Unterrichtsbeginn aller Klassen
11.15 Uhr Unterrichtsende aller Klassen
D.-Paul-Eber-Mittelschule Kitzingen
Dienstag, 13. September 2022:
7.45 Uhr Treffpunkt auf dem Pausenhof der Schule für die 6. – 10. Klassen
8.30 Uhr Treffpunkt auf dem Pausenhof der Schüler für die 5. Klassen
11.15 Uhr Unterrichtsende aller Jahrgangsstufen
Mittwoch, 14. September 2022:
8.00 Uhr Schulbeginn aller Jahrgangsstufen
11.15 Uhr Unterrichtsende für alle Klassen
Grundschule Kitzingen-Siedlung
Dienstag, 13. September 2022:
8.00 Uhr Schulbeginn für die 2. – 4. Klassen (ohne Schulanfänger) aus den Stadtteilen
Siedlung, Etwashausen, Hoheim, Sickershausen, Hohenfeld, Marshall Heights, Richthofen-Circle, Corlette Circle, ConneKT
Zweitklässler und Viertklässler gehen in ihre gewohnten Klassenzimmer, Drittklässler werden auf dem Bewegungspausenhof von den Lehrkräften abgeholt
8.30 Uhr Begrüßung zum Schulanfang der 1. Klassen mit Eltern am Sportzentrum im Sickergrund (für alle gibt es wettersichere Sitzplätze auf der Tribüne)
Namensschilder hängen auf dem Platz vor der Sporthalle bereit. Die Sitzplätze
sind in den Klassenfarben markiert. Parkplätze stehen am Sickergrundsportgelände zur Verfügung. Das Betreten des Baustellenbereichs ist verboten!
Offizielle Begrüßung aller Kinder und Eltern durch die Schulleitung – Grußwort des Oberbürgermeisters - Segensgruß zum Schulanfang – Hinweise zur Schulwegsicherheit
Einteilung in die Klassen
9.15 Uhr Unterrichtsbeginn der 1. Klassen (Lehrkräfte wechseln mit den Erstklässlern auf
das Schulgelände)
10.00 Uhr Begrüßung der 2. – 4. Klassen mit Schulkindern und Lehrkräften am Sportzentrum im Sickergrund
Begrüßung durch die Schulleitung – Segensgruß zum Schulanfang
10.45 Uhr Unterrichtsende für alle Erstklässler
11.15 Uhr Unterrichtsende 2. – 4. Klassen (auch Ganztagsklassen), Busse fahren
Mittagsbetreuung und Hort geöffnet
Mittwoch, 14. September 2022:
8.00 Uhr Unterricht nach Stundenplan für alle Klassen
Unterricht Ganztagsklassen bis 15.30 Uhr
Mittagsbetreuung und Hort normale Öffnungszeiten
Mittelschule Kitzingen-Siedlung
Dienstag, 13. September 2022:
8.00 Uhr Schulbeginn der 6. – 9. Klassen
8.00 Uhr Treffen der neuen 5. Jahrgänge in der Aula
11.15 Uhr Unterrichtsende für alle Klassen
Mittwoch, 14. September 2022 – Freitag 16.09.2022:
7.55 Uhr Unterrichtsbeginn für alle Klassen
13.00 Uhr Unterrichtsende für alle Klassen
Ganztagsunterricht ab 19.09.22 von 8.00 Uhr – 15.30 Uhr
Busverkehr für die Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung:
Bitte die Symbole an der Frontscheibe des Busses beachten
Ab Dienstag, 13. September 2022:
7.30 Uhr ab Hohenfeld (2 Bushaltestellen)
7.35 Uhr ab Sickershausen (Neubaugebiet)
7.38 Uhr ab Sickershausen (Dorfmitte)
7.40 Uhr ab Hoheim
7.23 Uhr ab Etwashausen (Fehrer)
7.35 Uhr ab Etwashausen (Mainbernheimer Straße)
7.20 Uhr ab Marshall Heights
7.10 Uhr ab ConneKT
7.15 Uhr ab Corlette Circle am Eingang
7.22 Uhr ab Richthofen Circle, Hauptstraße
Rückfahrten, Abfahrt an der Bushaltestelle vor der Schule:
Etwashausen, Hohenfeld Sickershausen, Corlette Circle, Marshall Heights, ConneKT
Die angegebenen Fahrtzeiten könnten sich noch geringfügig ändern. In diesem Fall werden über die Schulen die neuen Zeiten mitgeteilt.
Kitzingen, 18. Juli 2022
STADT KITZINGEN
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Bürgerversammlung für den Ortsteil Repperndorf
Am Montag, den 26.09.2022 findet um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus eine Bürgerversammlung für den Ortsteil Repperndorf statt.
Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:
1. Allgemeine Informationen aus der Stadtverwaltung
2. Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger aus Repperndorf
Um 18.00 Uhr findet im Voraus zur Bürgerversammlung ein Orts-Rundgang mit dem Oberbürgermeister statt. Treffpunkt für den Rundgang ist die Gaststätte zur Stadt Kitzingen in Repperndorf.
Weitere Anregungen oder Anlaufstellen zum Rundgang können Sie bis 11.09.2022 an Tel.: 09321 20-1004 oder E-Mail: veranstaltung(at)stadt-kitzingen.de durchgeben.
Bei der Bürgerversammlung sind die allgemein geltenden Hygieneregeln zu beachten.
STADT KITZINGEN
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
27. Juli 2022
Bekanntmachung Landratsamt | Vollzug der Wassergesetze
Das Landratsamt Kitzingen beabsichtigt, das Trinkwasserschutzgebiet zum Schutz des Brunnens R 1 Repperndorf aufzulassen, da der Brunnen außer Betrieb genommen wurde und nicht mehr zur Trinkwassergewinnung verwendet werden soll. Damit ist eine Aufrechterhaltung des Trinkwasserschutzgebietes und somit eine Einschränkung der Grundstücke bzw. der Grundstückseigentümer und Pächter nicht mehr gerechtfertigt.
Der beiliegende Verordnungsentwurf für die Aufhebung liegt in der Zeit vom 25.07.2022 bis 31.08.2022 jeweils von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus der Stadt Kitzingen, Kaiserstraße 13-15, 97318 Kitzingen, Zi. Nr. 2.6 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Jeder, dessen Belange durch die Auflassung der Verordnung berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum , 15.09.2022, schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Kitzingen oder bei der Stadt Kitzingen Einwendungen gegen die Verordnung erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Verspätete Einwendungen können bei der Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
Wir weisen darauf hin, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.
Weiter weisen wir darauf hin, dass
1. etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG bei den in der Bekanntmachung zu bezeichnenden Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen sind,
2. die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als SO Benachrichtigunggen oder Zustellungen vorzunehmen sind
3. die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als SO Benachrichtigungen oder Zustellelungen vorzunehmen sind.
Start der Bürgerbeteiligung zum "Erneuerungskonzept Altstadt Kitzingen"
Werden Sie Teil der Entwicklung Kitzingens und gestalten Sie die Zukunft der Altstadt aktiv mit! Seit 2018 ist die Kitzinger Altstadt als Sanierungsgebiet förmlich festgesetzt – Stadt sowie Private können mit Hilfe von Fördergeldern positiv auf das Erscheinungsbild ihrer Stadt einwirken. Immer noch gibt es viel zu tun, weshalb wir auf Ihre Hilfe angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Kitzingen die DSK - Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (Regionalbüro Nürnberg) für die Umsetzung des Planungs- und Beteiligungsprozesses beauftragt.
Wie steht es um die Entwicklung der Innenstadt? Welche Nachnutzung ist für den Schwalbenhof sinnvoll? Was muss passieren, um die Kitzinger Altstadt auch zukünftig zu beleben und für alle Generationen attraktiv zu machen?
Die Meinung der Kitzinger Bürger:innen ist uns wichtig, weshalb wir Sie einladen mit uns gemeinsam die Altstadt zu gestalten. Aus diesem Grund laden wir zur Beteiligung in verschiedenen Formaten ein – Digital sowie in Präsenz. Zusätzlich halten wir Sie über eine eigens eingerichtete Projekthomepage auf dem Laufenden. Die Projekthomepage erreichen Sie über folgenden Link:
https://kitzingen.stadtentwicklung.live/
Schauen Sie also regelmäßig vorbei!
Folgende Beteiligungsformate erwarten Sie zudem in den nächsten Wochen:
Online-Befragung und digitale Mitmachkarte ab 25.07.2022
Um ein möglichst breites Meinungsbild sowie Handlungsansätze aus der Bevölkerung zur Kitzinger Altstadt zu erhalten, führt die DSK eine Online Umfrage zur Altstadt mit Fokus auf den öffentlichen Raum sowie die Gestaltung der Straßen und Plätze über diese Projekthomepage durch. Zusätzlichen können Ideen und Anregungen über eine digitale Mitmachkarte verortet werden. Alle Bürger:innen sind herzlich dazu eingeladen, sich hieran zu beteiligen – egal ob Sie Einzelhändler:in, Bewohner:in oder Besucher:in der Altstadt sind.
Bei Bedarf kann der Fragebogen auch in Papierform ausgefüllt werden. Dieser liegt bald für Sie im Eingangsbereich des Stadtbauamtes, Schulhof 2, bereit. Der Zeitpunkt wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Stadtspaziergang am 16.09.2022
Ergänzend zu den digitalen Angeboten findet im September, am 16.09.2022, ein Stadtspaziergang statt, bei dem wir gemeinsam mit den Bürger:innen den öffentlichen Raum, dessen Gestaltung sowie den Städtebau in der Altstadt näher unter die Lupe nehmen möchten. Dabei werden Ideen, Sorgen und Nöte aufgenommen und erste Lösungsansätze gesammelt. Die Planer:innen, die sich derzeit in der Phase der Bestandserhebung und Grundlagenermittlung befinden, wollen zum Einen hören, worin die Bürger:innen die Schwächen der Altstadt, ihrer Straßen und Plätze sehen, freuen sich aber vor allem über Anregungen und Ideen zur Weiterentwicklung der Altstadt.
Auf dem laufenden Bleiben
Bleiben Sie über https://kitzingen.stadtentwicklung.live/ auf dem Laufenden, dort werden wir Sie vorab über alles wichtige informieren.
Wir freuen uns über Ihre zahlreiche und aktive Beteiligung!
Bis bald!
Bei Fragen oder Anregungen:
Stadt Kitzingen / Stadtplanung
Bianca Kirchner
Mail: Bianca.kirchner(at)stadt-kitzingen.de
Tel.: 09321 20-6101
DSK GmbH – Büro Nürnberg
Peter Großmann
Mail:peter.grossmann(at)dsk-gmbh.de
Tel.: 0911 960468-12
Verpachtung eines Grundstückes
Die Stadt Kitzingen beabsichtigt die Verpachtung eines Grundstücks Fl. Nr. 810, Gemarkung Repperndorf (0,3873 ha) zum 01.01.2023.
Es handelt sich um eine Streuobstwiese, die zur extensiven landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet wird. Die Obstbäume sind zu erhalten und zu pflegen.
Schriftliche Angebote bitte bis zum 15.09.2022 an die Stadt Kitzingen - Liegenschaftsverwaltung - Kaiserstraße 13/15, 97318 Kitzingen oder per E-Mail an sybille.doenges-orth(at)stadt-kitzingen.de.
Nach dieser Frist eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Informationen nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.stadt-kitzingen.de/allgemeines/datenschutz
Kitzingen, 11.07.2022
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Verkehrssicherheit auf den städtischen Friedhöfen
Hier: Kontrolle der Grabsteine
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht führt die Stadt Kitzingen ab dem 04.07.2022 in allen städtischen Friedhöfen eine Grabsteinkontrolle (Standsicherheitsüberprüfung) durch.
Die Grabnutzungsberechtigten werden generell auf ihre Verpflichtung hingewiesen, ihre Grabsteine stets standsicher zu halten.
Kitzingen, 22.06.2022
gez.
Güntner
Oberbürgermeister
Bürgerversammlung für den Ortsteil Sickershausen
Am Montag, den 19.09.2022 findet um 19.00 Uhr in der Sickerhalle eine Bürgerversammlung für den Ortsteil Sickershausen statt.
Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:
- Allgemeine Informationen aus der Stadtverwaltung
- Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger aus Sickershausen
Um 18.00 Uhr findet im Voraus zur Bürgerversammlung ein Orts-Rundgang mit dem Oberbürgermeister statt. Treffpunkt für den Rundgang ist das Kriegerdenkmal in Sickershausen. Weitere Anregungen können Sie bis 04.09.2022 an Tel.: 09321 20-1004 oder E-Mail: veranstaltung(at)stadt-kitzingen.de durchgeben.
Bei der Bürgerversammlung sind die allgemein geltenden Hygieneregeln zu beachten.
Kitzingen, 20.06.2022
STADT KITZINGEN
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Beeinträchtigung durch in den öffentlichen Verkehrsraum wachsende Hecken, Bäume und Sträucher
Mit Beginn der Vegetationszeit ist damit zu rechnen, dass z.B. Bäume, Sträucher oder Hecken von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und die Benutzbarkeit der Straßen und Gehwege dadurch stark beeinträchtigt werden kann.
Der Überhang kann Straßenlampen und Lichtsignalanlagen, aber auch Verkehrs- und Straßennamensschilder verdecken, so dass der Bewuchs Gefährdungen verursachen kann. Auch ein seitlicher Bewuchs in die Gehwege kann nicht hingenommen werden, da dieser den öffentlichen Verkehrsraum einengt und Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Insbesondere behinderte Mitbürger und Personen mit Kinderwagen werden durch Überhang belästigt und gefährdet.
Die Grundstückseigentümer werden daher gebeten, Äste und Sträucher, die in den Verkehrsraum hineinragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung möglicher zivil- und strafrechtlicher Haftungsfolgen unverzüglich zu beseitigen bzw. zurückzuschneiden.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass ein freies Lichtraumprofil von 4,50 m über Straßen bzw. 2,50 m über Gehwegen gewährleistet ist, wobei auch das Tieferhängen von Ästen nach Regen- und Schneefällen berücksichtigt werden sollte.
Bei Neupflanzungen sollte bereits auf entsprechende Abstände zum öffentlichen Verkehrsraum geachtet werden.
Kitzingen, 25.04.2022
STADT KITZINGEN
gez.
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Widerspruchsrecht gemäß BMG §50 Abs. 5
Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz
Die Meldebehörde ist berechtigt und verpflichtet bestimmte Auskünfte an Behörden bzw. Dritte zu erteilen. Anlass und Zweck der Datenübermittlungen, Datenempfänger sowie die übermittelten Daten werden durch das Meldegesetz und die 1. Und 2. Meldedatenübermittlungsverordnung des Bundes sowie die Bay. Meldedatenübermittlungsverordnung geregelt. Das Meldegesetz räumt den Betroffenen gemäß § 50 Abs. 5 die Möglichkeit ein, der Übermittlung ihrer Daten durch das Einwohnermeldeamt zu widersprechen.
Der Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Auskunft an Parteien, Wählergruppen u. ä.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen.
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft erteilen über Familienname, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Adressbuchverlage
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Auskunft darf erteilt werden über alle Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über Familienname, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern in Buchform verwendet werden.
Alters- und Ehejubiläen
Widerspruch über die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk.
Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen darf erteilt werden an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 18., dann der 65. und jeder weitere fünfte Geburtstag, ab dem 90. Jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 25., das 50 und das 60. Ehejubiläum, danach jedes weitere 5.Ehejubiläum.
Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-Gemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören.
Auskunft darf erteilt werden, über Familienangehörige von Mitgliedern, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören.
Die Erteilung dieser Auskünfte erfolgt nicht, wenn eine Auskunftssperre vorliegt oder die Betroffenen der Übermittlung der Daten widersprochen haben. Wer von seinen Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wird gebeten, dies schriftlich oder persönlich dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Der Widerspruch ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.
Kitzingen, 30.03.2022
STADT KITZINGEN
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Alamierung der Feuerwehren
Hier: Probetermine für 2022
Die Sirenen sollen regelmäßig durch einen Probebetrieb auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden.
Im Jahr 2022 sind folgende überörtliche Probetermine vorgesehen:
Samstag, 22.01.2022
Samstag, 19.03.2022
Samstag, 21.05.2022
Samstag, 16.07.2022
Samstag, 17.09.2022
Samstag, 19.11.2022
Die Probetermine finden jeweils ab 12:15 Uhr statt und werden gegen 12:45 Uhr abgeschlossen sein. Es findet jeweils nur ein Alarm statt. Bei einem evtl. Einsatzalarm während dieser Zeit wird das Sirenensignal zweimal abgegeben (doppelte Alarmierung).
Kitzingen, 13.01.2022
STADT KITZINGEN
gez.
Güntner
Oberbürgermeister