Aktuelle Ausschreibungen
Europaweite Ausschreibung nach VOB/A – EU Offenes Verfahren - Dreifachturnhalle Sickergrund - Generalsanierung
hier: LV 19 Pfostenriegelfassade und Fenster
Ausführungszeitpunkt: 31. KW 2023 – 39. KW 2023 (Hauptarbeiten)
46. KW 2023 – 47. KW 2023 (Montage Fenster Anbau)
Submission: 14.04.2023, 09:00 Uhr
Die Verdingungsunterlagen können in der Zeit vom 08.03.2023 – 14.04.2023 unter
www.staatsanzeiger-eservices.de elektronisch angefordert werden.
Art und Umfang der Leistungen:
Das Leistungsverzeichnis enthält folgende Leistungen:
- Glas-Aluminium-Warmfassade 50 / 60 mm, hochwärmegedämmtes selbsttragendes Aluminium Fassaden-System, U Wert < 0,95 W/m2:
- 9 Stück a 18 m² Fassade Sporthalle mit Kippflügeln. B x h ca. 4,07 m x 4,56 m
- 2 Stück a 62 m² Fassade Foyer, Abschluss oben und seitlich schräg, Ganzglasecke 90 °, mit Kippflügeln, Zugangstüren, Kippflügel
Abmessung ca.:21000 mm x 6100 mm
im Grundriss 1 x 90° abgewinkelt als Ganzglasecke
Breite 1 = 10.000 mm
Breite 2 = 11.000 mm
in der Ansicht trapezförmig, schräg verlaufend seitlich und oben
Höhe 1 = 6.100 mm
Höhe 2 = 5.100 mm
- Ca. 90 m² PR Fassadenelemente Aufteilung in 11 Einzelelemente von B 2,51m – 4,01m, h = 2,84m, teilweise Seiten schräg.
- Ca. 70 m2 Alufenster / Außentüren Alu U Wert < 0,95 W/m2
- Leistung mit Beschlägen, Pushbars und Elektro - Mechanischen Komponenten wie z.B. Motorschlösser, Fensteröffner usw. Zulagen für Schallschutz 35 db, Entspiegelung Vogelschutz und Sonnenschutzglas
Interessensbekundung und Fragen richten Sie bitte an das Sachgebiet Hochbau, Tel. 09321/20-6202.
Kitzingen, 08.03.2023
STADT KITZINGEN
Europaweite Ausschreibung nach VGV - EU - Offenes Verfahren. Stadtmagazin Stadt Kitzingen
Gegenstand dieser Vergabe ist die Herstellung des Stadtmagazins der Stadt Kitzingen. Das Layout, der Anzeigenverkauf, der Druck und die Verteilung sollen von einem oder mehreren Auftragnehmern durchgeführt werden.
Die Auftragsunterlagen stehen bis zum 04.04.2023 für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
oder
www.staatsanzeiger-eservices.de
Die Angebotsfrist endet am 04.04.2023 um 14 Uhr.
Kitzingen, 03.03.2023
STADT KITZINGEN
Europaweite Ausschreibung nach VOB/A – EU Offenes Verfahren - Neubau Multifunktionshaus für Jugend und Familie in Kitzingen
hier: LV 04 Holzbauarbeiten
Ausführungszeitpunkt: Aufschlagen bis Notabdichtung KW 33/2023 – 43/2023
Fertigstellung Fassade bis KW 51/2023
Submission: 04.04.2023, 11:00 Uhr
Die Verdingungsunterlagen können in der Zeit vom 27.02.2023 – 04.04.2023 unter
www.staatsanzeiger-eservices.de elektronisch angefordert werden.
Art und Umfang der Leistungen:
Die Ausschreibung umfasst einen eingeschossigen Holzbau (20 m x 100 m), ausgeführt in 14 cm Brettsperrholzwänden (ca. 2.300 m² Wandfläche, bzw. ca. 300 m³), Holzfaserdämmung an den Außenwänden (ca. 160 m³) eine Holzbalkendecke (ca.110 m³) und einer Decklage OSB/ Brettsperrholz (ca. 1.700 m² Dachfläche davon ca. 42 m³ OSB / 23 m³ BSH. (Deckenbalken und Unterzüge) mit Notabdichtung.
Die Wandelemente aus 14 cm BSP (4-2-2-2-4) haben eine Höhe von ca. 3,70 m, die Konstruktion wird auf einer Montageschwelle abgestellt.
Die Außenwände werden mit 16cm Holzfaserdämmung gedämmt und mit Holz verschalt.
Außen- und Innenwände haben teilweise Sichtanspruch, sie werden werkseitig einschichtig lasiert, das Finish wird auf der Baustelle ausgeführt. Alle sichtbaren Stöße werden stumpf-gestoßen, Eckstöße werden mit einer Ausklinkung der Deckschicht ausgeführt (Sichtanspruch), Sacklöcher werden verstöpselt.
Die Deckenbalken haben konstruktionsbedingt unterschiedliche Querschnitte, aber nur in einem Raumbereich Sichtanspruch. Teilweise wird die Balkendecke durch Stahlträger ergänzt.
Interessensbekundung und Fragen richten Sie bitte an das Sachgebiet Hochbau, Tel. 09321/20-6201.
Kitzingen, 27.02.2023
STADT KITZINGEN
Bekanntmachungen
Bekanntmachung Jahreshauptversammlung Jagdgenossenschaft Repperndorf
Alle Jagdgenossen mit einer jagdbaren Fläche in der Gemarkung Repperndorf werden am Freitag, 14. April 2023 um 19.30 Uhr zur Jahreshauptversammlung im Feuerwehrhaus, In der Werth 5, 97318 Kitzingen, eingeladen.
Tagesordnung:
- Eröffnung
- Neuwahlen des gesamten Jagdvorstandes
- Bericht des Jagdvorstehers
- Kassenbericht
- Entlastung des Kassenführers sowie des gesamten Vorstandes
- Verwendung des Jagdschillings
- Verschiedenes
- Wünsche und Anträge
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Bekanntmachung an alle Grundstücksbesitzer mit jagdbarer Fläche in Hohenfeld
Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hohenfeld
Montag, 03. April 2023, um 19:30 Uhr
Im Gasthaus Rotes Roß in
Kitzingen/Hohenfeld
Tagesordnung:
- Eröffnung , Begrüßung
- Bericht des Jagdvorstehers
- Kassenbericht
- Entlastung des Kassenführers
- Entlastung des gesamten Vorstandes
- Verwendung des Jagdschillings
- Änderung Pachtvertrag - Begehungsscheine
- Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Kitzingen-Hohenfeld, 22.03.2023
Jagdgenossenschaft Hohenfeld
Frank Weidt
Jagdvorsteher
Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs.5 Bundesmeldegesetz
Die Meldebehörde ist berechtigt und verpflichtet bestimmte Auskünfte an Behörden bzw. Dritte zu erteilen. Anlass und Zweck der Datenübermittlungen, Datenempfänger sowie die übermittelten Daten werden durch das Meldegesetz und die 1. und 2. Meldedatenübermittlungsverordnung des Bundes sowie die Bay. Meldedatenübermittlungsverordnung geregelt. Das Meldegesetz räumt den Betroffenen gemäß § 50 Abs. 5 die Möglichkeit ein, der Übermittlung ihrer Daten durch das Einwohnermeldeamt zu widersprechen.
Der Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Auskunft an Parteien, Wählergruppen u.ä.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen.
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft erteilen über Familienname, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Adressbuchverlage
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Auskunft darf erteilt werden über alle Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über Familienname, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern in Buchform verwendet werden.
Alters- und Ehejubiläen
Widerspruch über die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk
Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen darf erteilt werden an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 18., dann der 65. und jeder weitere fünfte Geburtstag, ab dem 90. Jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 25., das 50 und das 60. Ehejubiläum, danach jedes weitere 5.Ehejubiläum.
Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-
Gemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören.
Auskunft darf erteilt werden, über Familienangehörige von Mitgliedern, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören.
Die Erteilung dieser Auskünfte erfolgt nicht, wenn eine Auskunftssperre vorliegt oder die Betroffenen der Übermittlung der Daten widersprochen haben. Wer von seinen Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wird gebeten, dies schriftlich oder persönlich dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Der Widerspruch ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.
Kitzingen, 01.03.2023
STADT KITZINGEN
Stefan Güntner
Oberbürgermeister
Verfügung und Bekanntmachung über die Absicht der Einziehung von öffentlichen Straßen
1. Straßenbezeichnung
Bezeichnung der Straße: Breslauer Straße
Flur-Nummer: 6333/58, Gemarkung Kitzingen
Anfangspunkt: westlich von Hs.Nr. 24
Endpunkt: östlich von Hs.Nr. 34
Länge: 0,059 km
Breite: ca. 1,70 m
2. Verfügung
Die unter Nr. 1. bezeichnete Teil der Ortsstraße soll eingezogen werden.
3. Träger der Baulast
Stadt Kitzingen am Main
4. Wirksamwerden
Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG drei Monate öffentlich bekannt zu geben
5. Sonstiges
Gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Kitzingen vom 17.3.2022 ist das Einziehungsverfahren einzuleiten, da die Straße nach Flächentausch und Verlegung ihre Verkehrsbedeutung verloren hat.
Die Bekanntmachung nach Nr. 2 kann während der üblichen Besuchszeiten im Bauamt der Stadt Kitzingen, Schulhof 2, 97318 Kitzingen, Zi.Nr. 2.7, in der Zeit vom 27.2-2023 bis 29.5.2023 eingesehen werden.
Kitzingen, 14.2.2023
STADT KITZINGEN
Alamierung der Feuerwehren
Hier: Probetermine für 2023
Die Sirenen sollen regelmäßig durch einen Probebetrieb auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden.
Im Jahr 2023 sind folgende überörtliche 6 Probetermine an folgenden Terminen vorgesehen:
- Samstag, 21.01.2023
- Samstag, 18.03.2023
- Samstag, 20.05.2023
- Samstag, 15.07.2023
- Samstag, 16.09.2023
- Samstag, 18.11.2023
Die Probetermine finden jeweils ab 12:15 Uhr statt und werden gegen 12:45 Uhr abgeschlossen sein. Es findet jeweils nur ein Alarm statt. Bei einem evtl. Einsatzalarm während dieser Zeit wird das Sirenensignal zweimal abgegeben (doppelte Alarmierung).
Kitzingen, 09.01.2023
STADT KITZINGEN
gez.
Stefan Güntner
Oberbürgermeister