Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung der Stadt Kitzingen „Unser Kitzingen“ ist 2022 auf Anregung des ehemaligen Hauptamtsleiters Ralph Hartner im Stadtrat auf den Weg gebracht worden. Der Stiftungszweck ist ganz bewusst breit gefächert. Bürger können ganz individuell entscheiden, für welchen Zweck sie stiften wollen, je nachdem, was ihnen ganz besonders am Herzen liegt.  Die  „Stiftung unser Kitzingen“ möchte insbesondere gemeinnützige und mildtätige Zwecke aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, öffentliches Gesundheitswesen, Bildung, Ausbildung und Erziehung, Naturschutz, Wohlfahrt, Heimatpflege und Ortsverschönerung unterstützen. Auch die Denkmalpflege oder Museen sowie der Sport oder das Wohlfahrtswesen können Gegenstand einer Stiftung sein.

Spenden sind in jeder Höhe möglich, die Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Die Bürger können anonym oder öffentlich stiften. Über die jährliche Verwendung der Stiftungserlöse entscheidet der Stiftungsrat, deren Mitglieder sich verpflichtet haben, unabhängig und überparteilich zu handeln.   

Mit der neu gegründeten Stiftung überführt die Stadt eine alte Tradition in die moderne Zeit. Mit der Pfründehospitalstiftung wurde bereits im Jahr 1344 eine Stiftung in Kitzingen gegründet. Ihr Zweck: bedürftigen Personen Wohnung und Verpflegung gewähren. Mehr als 600 Jahre wirkte sie im Sinne ihrer Stifter, ehe ihr die Inflation und die Währungsreform im letzten Jahrhundert ein Ende bereitete. Wie lange die „Stiftung unser Kitzingen“ zum Wohl der Bürger wirken wird, ist nicht voraussehbar. „600 Jahre wären natürlich ein Traum“, so Oberbürgermeister Stefan Güntner. 

 

Die „Stiftung unser Kitzingen" wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung zur unselbständigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg“ von der Deutschen Stiftungstreuhand, Fürth, treuhänderisch verwaltet.

Gute Gründe für die Bürgerstiftung "Stiftung unser Kitzingen"

  • Ich kann dauerhaft Projekte in der Stadt Kitzingen zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann mit einer Zuwendung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meine/n Lebenspartner/in, für die Stadt Kitzingen.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen
  • Ich kann mit einer Namensstiftung die Bürgerstiftung unterstützen. Mein Name bleibt so in Erinnerung und wirkt über mein eigenes Leben hinaus für das Gemeinwohl.
  • Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
  • Ich kann gezielt für Projekte spenden oder stiften, für die unsere Bürgerstiftung sammelt (z.B. Sport, Kunst und Kultur, Seniorenhilfe)

In der Heimat Werte schaffen

Die Bürgerstiftung „Stiftung unser Kitzingen“ der Stadt Kitzingen fördert insbesondere folgende Bereiche:

  • des öffentlichen Gesundheitswesens
  • der Kinder- und Jugendhilfe
  • der Altenhilfe
  • von Kunst und Kultur, insbesondere Musik und Museen
  • des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • der Bildung, Ausbildung und Erziehung
  • Volks-und Berufsbildung
  • des Naturschutzes, des Klimaschutzes und der Landschaftspflege
  • des Wohlfahrtswesens
  • der Rettung aus Lebensgefahr
  • des Feuerschutzes
  • des Sports
  • der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung
  • mildtätige Zwecke, insbesondere Hilfe in Notlagen
  • Hilfe für Behinderte sowie
  • des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke

Über die jährliche Verwendung der Stiftungserlöse entscheidet der siebenköpfige Stiftungsrat, deren Mitglieder sich verpflichtet haben, unabhängig und überparteilich zu handeln. Die Mitgliedschaft im aktuellen Rat ist bis zum kommenden Kommunalwahljahr 2026 begrenzt, danach dauert die Amtszeit - analog zur Wahlperiode des Stadtrates - sechs Jahre. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig.

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Zuwendungsbestätigung

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für di Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00 € erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.

Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung(en) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.
 

Zuwendung zu Lebzeiten zur Erhöhung des dauerhaft zu erhaltenden Stiftungsvermögens (Grundstock)

Ihre Zuwendung ab 500,00 € erhöht ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage des Grundstockvermögens werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug für Spenden steht Ihnen auch bei Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen offen. Zusätzlich können Sie als Stifterin/Stifter weitere Beträge in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten/Lebenspartnern bis zu 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen geltend machen. Dieser Betrag kann auf Antrag steuerlich auf bis zu 10 Jahren verteilt werden. Kapitalgesellschaften können den erhöhten Abzugsbetrag nicht in Anspruch nehmen.
 

Letztwillige Verfügung

Sie können Ihre Zuwendung an die „Stiftung Unser Kitzingen“ in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Vertrag zugunsten Dritter oder Bezugsberechtigter
Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tunohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Stiftungsberater/die Stiftungsberaterin der Sparkasse. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.
 

Zuwendung durch Erben

Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

Für alle Fragen im Zusammenhang mit Testament/Erbvertrag/Vertrag zugunsten Dritter oder Zuwendung durch Erben wenden Sie sich bitte direkt an die Stiftungsberater/Stiftungsberaterin der Sparkasse.

Spenden

Wenn Sie sich als Stifter/in für die Stiftung engagieren oder eine Stiftung in Ihrem Namen einrichten möchten, stehen Ihnen die Stiftungsbeauftragten der Sparkasse Mainfranken Würzburg gerne zur Verfügung.

Sie möchten unsere Stiftung dauerhaft unterstützen? Vielen Dank dafür. Gerne können Sie die Zwecke der Stiftung mit einer

  • Zuwendung per Überweisung
  • regelmäßigen Zuwendung per Dauerauftrag
  • Zuwendung zur Erhöhung des Stiftungsvermögens per Überweisung oder im Rahmen einer Beratung
  • eigenen Namensstiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg unterstützen.

Bankverbindung für Zuwendungen und Spenden
Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg
IBAN: DE66 7905 0000 0047 7964 79
BIC: BYLADEM1SWU

Verwendungszweck: Stiftung unser Kitzingen (Zuwendung oder Spende, Name und vollständige Anschrift)

Spende über das Portal der Stiftergemeinschaft

Ralph Hartner  -  Vorsitzender Stiftungsrat "Stiftung unser Kitzingen
| ralph.hartner(at)buergerstiftung-kitzingen.de