Bianca Buck  -  Stadtplanung Sachgebietsleiterin
Telefon: 09321/20-6101 | Fax: 09321/20-96101 | bianca.buck(at)stadt-kitzingen.de

Jonathan Lintzen  -  Stadtplanung Sachbearbeiter
Telefon: 09321/ 20-6104 | Fax: 09321/ 20-96104 | jonathan.lintzen(at)stadt-kitzingen.de

André Russ  -  Stadtplanung Sachbearbeiter
Telefon: 09321/ 20-6103 | Fax: 09321/ 20-96103 | andre.russ(at)stadt-kitzingen.de

Amtliche Bekanntmachung

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 104 "Sondergebiet Freizeit und Reitsport mit angegliedertem Wohnen und Tagungshotel"

2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 104 "Sondergebiet Freizeit und Reitsport mit angegliedertem Wohnen und Tagungshotel" im Regelverfahren gemäß EAG – Bau mit 55. Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich

  • Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 26.02.2024
  • Billigung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfs in der Fassung vom 26.02.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat am 21.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 104 "Sondergebiet Freizeit und Reitsport mit angegliedertem Wohnen und Tagungshotel" in der Fassung vom 26.02.2024 gebilligt und beschlossen diesen im Rahmen der Betei-ligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Bekanntmachung (0,3 MB)

Abwägung (0,5 MB)

Umweltrelevante Stellungnahmen (4,3 MB)

Planzeichnung (6,0 MB)

Begründung BBP (15,4 MB)

Flächennutzungsplan inkl. Begründung (15,6 MB)

Umweltbericht (10,8 MB)

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (2,1 MB)

Blendgutachten (3,7 MB)

Schalltechnische Untersuchung (18,5 MB)

Orientierende Untersuchung (12,7 MB)

Auslobung Wettbewerb Neugestaltung Kaiserstraße / Königsplatz

Der Stadtrat von Kitzingen hat in öffentlicher Sitzung am 23.06.2022 beschlossen die Auslobung für die Bekanntmachung des Wettbewerbs zur Neugestaltung der Kaiserstraße/ Königsplatz freizugeben.

Hierbei handelt es sich um einen nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungs- und Ideenwettbewerb  (nach RPW 2013) als vorgeschalteter Planungswettbewerb für eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV.

Gegenstand des Wettbewerbes ist die Ausarbeitung eines freiraumplanerischen Konzeptes für die Neugestaltung der Kaiserstraße und des Königsplatzes sowie der angrenzenden Bereiche. Die detaillierte Aufgabenstellung ist in Teil B der Auslobung im Einzelnen beschrieben.

Die Auslobung wurde mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt und ist unter der Nummer 2022 40.06 registriert.

Die Auslobung wurde nach §3 Abs.1 und 2 RPW 2013 ordnungsgemäß bekannt gemacht.

Auslobung Wettbewerb Neugestaltung Kaiserstraße / Königsplatz (13 MB)

Dokumentation der Wettbewerbsergebnisse (4,0 MB)

Unterstützte Projekte aus dem EFRE

Folgende Projekte der Stadt Kitzingen werden aus dem EFRE finanziell unterstützt:

  • Auslobung Wettbewerb Kaiserstraße/Königsplatz
  • ISEK Erneuerungskonzept
  • Bürgerbeteiligung
  • Machbarkeitsstudie Schwalbenhof
 

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) im Maßstab 1:15.000 stellt die Nutzungen aller Flächen im Gemeindegebiet dar, z.B. Flächen für Wald, Landwirtschaft, Wohnen, Gewerbe, Verkehr etc. Der Bauleitplan bezieht dabei die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der nächsten 10 bis 15 Jahre mit ein. Vorschriften über den Flächennutzungsplan sind in § 5 ff. des Baugesetzbuches geregelt.

Der Flächennutzungsplan gibt für die Gemeinde den Rahmen für nachfolgende Planungen vor. Alle aus dem FNP entwickelten Bebauungspläne halten die städtebauliche Ordnung ein. Gebiete dürfen nur festgesetzt werden, sofern sie im Bauleitplan ausgewiesen sind.

Gegenüber dem Bürger entfaltet der Flächennutzungsplan aber keine direkte Rechtswirkung, d.h. der Bürger kann sich nicht auf die Darstellungen im Flächennutzungsplan berufen und z.B. so die Ausweisung von Bauland an einer bestimmten Stelle verlangen.

Einem Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) können die Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht entgegengehalten werden. Anders ist dies bei Vorhaben im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB, wo der Flächennutzungsplan als „öffentlicher Belang“ eine für viele Vorhaben meist unüberwindbare Hürde darstellt.

Der  Flächennutzungsplan (in der Fassung der 23. Änderung) wurde am 21.04.2005 nach einem sich über mehrere Jahre erstreckenden Planungsprozess vom Stadtrat der Stadt Kitzingen festgestellt. Dieser Plan ist am 04.10.2005 durch zuständige Behörde, die Regierung von Unterfranken, genehmigt worden.

Mit Beschluss vom 30.09.2014 hat der Kitzinger Stadtrat gem. § 6 Abs. 6 BauGB die digitale Neuzeichnung 2014 einschl. div. Teiländerungen der letzten Jahre gebilligt.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Kitzingen (3,4 MB) Stand 2015 zum Herunterladen.

Bebauungspläne

Die Stadt Kitzingen bietet Bauherren, Architekten, Planern und sonstigen Interessenten als Service die Möglichkeit, online Einsicht in die rechtskräftigen Bebauungspläne zu nehmen.

Um abschätzen zu können, ob ein bestimmtes Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes liegt, können Sie zunächst einen Blick in den Übersichtsplan der rechtskräftigen Bebauungspläne (2,2 MB) werfen.
Beachten Sie bitte, dass die Darstellung der rechtskräftigen Bebauungspläne im Internet unverbindlich ist. Sie erhalten damit erste Anhaltspunkte für eine beabsichtigte Nutzung oder ein Bauvorhaben.

Für eine detaillierte Auskunft ist eine Kontaktaufnahme mit dem Sachgebiet Stadtplanung und für eine verbindliche Rechtsauskunft ein entsprechendes Bescheidsverfahren notwendig.

Baurechtliche Satzungen

Gestaltungssatzung

Die Gestaltungssatzung regelt die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Altstadtbereich der Großen Kreisstadt Kitzingen. Die zahlreichen Einzeldenkmäler und der als Ensemble geschützter Marktplatz sollen mit dieser Satzung erhalten, gestaltet und bewahrt werden.

Werbeanlagensatzung

Die Werbeanlagensatzung bezieht sich auf die Errichtung, Anbringung, Aufstellung, Änderung und den Betrieb von Werbeanlagen. Die Satzung schützt den historischen Charakter des Orts- und Straßenbildes in der Innenstadt.

Stellplatzsatzung

Die Stellplatzsatzung gilt für Stellplätze zum Abstellen von Kraftfahrzeugen, die  im Gebiet der Stadt Kitzingen herzustellen sind oder  abgelöst werden können, soweit nicht in Bebauungsplänen Sonderregelungen bestehen. Sie regelt  die erforderliche Stellplatzzahl für genehmigungspflichtige, genehmigungsfrei gestellte oder verfahrensfreie Vorhaben sowie die Ablösung. Darüber hinaus regelt die Satzung Abstellplätze für Fahrräder und deren Ablösung.

Sanierungssatzung

Im Rahmen der Sanierungssatzung sollen Maßnahmen im Altstadtbereich durchgeführt werden, die die vorgefundenen städtebaulichen Missstände  beheben können. Gleichzeitig soll durch die Satzung eine zukunftsfähige Entwicklung der Wohn-, Arbeits- und Lebensqualität im Sanierungsgebiet ermöglicht werden. Die Innenstadt ist seit 2019 Sanierungsgebiet. Mit der Sanierungssatzung setzt die Stadt attraktive Fördermöglichkeiten und Renovierungsanreize.

Veränderungssperre

Bei der Veränderungssperre handelt es sich um eine örtliche Satzung gem. § 14 BauGB der Großen Kreisstadt Kitzingen. Die Veränderungssperre sichert die städtebaulichen Ziele der Stadt zur Errichtung eines Bildungsstandorts im Bereich der Dagmar-Voßkühler-Straße (Veränderungssperre Anlage 1).

Informelle Planung

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Der „Rote Faden“ der Stadtentwicklung ist das 2006 beschlossene Integriertes Stadtentwicklungskonzept Kitzingen  (1,7 MB). Nach dem Abzug der US-Amerikanischen Armee 2006 und den damit für die Nachnutzung freigewordenen Flächen im Stadtgebiet wurde das Entwicklungsziel „vom Garnisons- zum Innovationsstandort“ ausgegeben.

Verkehrsentwicklungsplan

Der Stadtrat hat am 10.10.2013 in einer Sondersitzung den Verkehrsentwicklungsplan, des Büros für Stadt- und Verkehrsplanung, BSV Dr. Bayer aus Aachen, für die Stadt Kitzingen verabschiedet.

Der ausführlichen Vorstellung der Ergebnisse und den künftigen Handlungsempfehlungen bzw. Leitlinien der Kitzinger Verkehrsentwicklung durch Herrn Dr. Baier stimmte der Stadtrat in der Sitzung mit großer Mehrheit zu.

Nachfolgend können Sie den Abschlussbericht zum Verkehrsentwicklungsplan im PDF-Format herunterladen: Abschlussbericht Teil 1 (3,1 MB), Teil 2 (2,4 MB), Teil 3 (2,4 MB), Teil 4 (1,5 MB), Teil 5 (2,1 MB), Teil 6 (1,8 MB)

Einzelhandel in Kitzingen

Der Stadtrat hat im Juni 2012 ein Konzept zur Steuerung des Einzelhandels und der Nahversorgung verabschiedet. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Stadt Kitzingen beinhaltet Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die örtliche Bauleitplanung. Das Konzept (7,0 MB) wurde 2023 fortgeschrieben und steht Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.

 

Rahmenplan für den Stadtteil Etwashausen

Der Kitzinger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.05.2013 den Rahmenplan für den Stadtteil Etwashausen mehrheitlich beschlossen. Der Rahmenplan soll die Entwicklungspotentiale aufzeigen, transparent machen und eine Zielrichtung für das städtische Handeln vorgeben.  

Hier können Sie den gesamten Rahmenplan einschließlich Anlagen im PDF-Format herunterladen:

Erläuterungsbericht (3,8 MB), Plan 1 (Bestand; 1,7 MB), Plan 2 (Baulandpotenziale; 1,0 MB), Plan 3 (Maßnahmen; 4,7 MB), Plan 4 (Retentionsräume; 2,2 MB)