Bau GmbH

Die Kitzinger Baugesellschaft wurde am 27. März 1927 gegründet und ist das Wohnungsunternehmen der Stadt Kitzingen. Im Laufe der Jahre hat sich die Bau GmbH zu einem der führenden, in der Stadt Kitzingen tätigen, Wohnungsunternehmen entwickelt.

Bei der Baugesellschaft können Sie gut, sicher und preiswert wohnen. Wir bieten Wohnraum für jedes Bedürfnis und für alle Altersgruppen in guter Qualität. Wir sind ein aktiver und wichtiger Bestandteil der sozial orientierten Wohnungswirtschaft in Kitzingen.

Ihr Ansprechpartner für die Wohnungssuche

BauGmbH

Geschäftsführer Olivier Rombach
Würzburger Straße 21
97318 Kitzingen

09321/ 92779-0
09321/ 92779-15
info(at)kitzingerbaugmbh.de
https://www.kitzingerbaugmbh.de

Mo. und Fr.: 08.30 - 11.00 Uhr

Mi. geschlossen

Di. und Do.: 09.00 - 11.00 und 14.00 - 17.00 Uhr

Wohnberechtigung

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Um eine öffentlich geförderte Mietwohnung beziehen zu dürfen, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Dies ist bei den entsprechenden Mietwohnungen in der Ausschreibung mit dem Vermerk „Wohnberechtigungsschein erforderlich“ gekennzeichnet. Es wird unterschieden zwischen einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein (nicht an eine bestimmte Wohnung gebunden) und einem bestimmten Wohnberechtigungsschein (für eine bestimmte Wohnung ausgestellt).

Grundsätzlich beantragt man den Wohnberechtigungsschein bei der Behörde, wo man gemeldet ist. 
 

Welche Voraussetzungen müssen eingehalten werden? Bin ich berechtigt?

1. Einkommensgrenze: Da die öffentlich geförderten Wohnungen Menschen zur Verfügung gestellt werden sollen, die finanziell nicht ohne weiteres in der Lage sind, auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung anzumieten, müssen festgelegte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Hier wird das Einkommen aller Haushaltsangehörigen einbezogen.

2. Haushaltsangehörige: Die Wohnungsgröße ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsangehörigen.
 

Welche Unterlagen benötige ich?

1. Einkommensnachweise jeglicher Art (Lohn- / Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, Rentennachweise, Jobcenterbescheid, Unterhaltsregelungen etc.)

2. Nachweise zur Haushaltszugehörigkeit (Heiratsurkunde, Bestätigung Einwohnermeldeamt, Personalausweise etc.) 
 

Formulare:

1. Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung (WBS I)

2. Einkommenserklärung des Antragstellers bzw. der behinderten Person (Stabau III a)

3. Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
 

Was kostet der Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Kitzingen kostet 7,50 € bis 15,00 €.

Melanie Ilg  -  Bauverwaltung Sachbearbeiterin
Telefon: 09321/20-6004 | Fax: 09321/20-96004 | melanie.ilg(at)stadt-kitzingen.de