Anlieger der Grundstücke Florian-Geyer-Weg 1 bis 8 dürfen die Zufahrt von der B 8 weiterhin nutzen. Die Einbahnstraßenregelung im Florian-Geyer-Weg wird auf die Dauer der Baustelle aufgehoben. Die Anlieger der Hausnummern 3 bis 36 im Florian-Geyer-Weg haben die Möglichkeit, ihre Grundstücke von der Dagmar-Voßkühler-Str. anzufahren.
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