Service content
Description of the
Der Aufwand für die Erhaltung und Instandsetzung von Gebäuden in festgelegten Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsgebieten kann durch Steuervergünstigungen teils erheblich vermindert werden.
Die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb von Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen setzt die Vorlage einer Bescheinigung der Gemeinde bei den Finanzbehörden voraus.
Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Gemeinde auf Antrag ausgestellt. Zu den Einzelheiten möglicher steuerlicher Vergünstigungen können Angehörige der steuerberatenden Berufe umfassend beraten.
Maßnahmen, die zur Herstellung eines neuen Gebäudes führen, unterliegen nicht der steuerlichen Begünstigung.
Herstellungskosten für (Bau-)Maßnahmen sowie Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln sind im Antrag anzugeben.
Die Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen abzüglich etwaiger Zuschüsse können im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9% und in den dann folgenden weiteren vier Jahren bis zu 7% abgesetzt werden.
Erhaltungsaufwendungen können bei Objekten, die zur Erzielung von Einkünften genutzt werden, auf Wunsch des Steuerpflichtigen statt in einem Jahr verteilt auf zwei bis fünf Jahre abgesetzt werden. Bei selbstgenutzten Objekten können die Herstellungskosten alternativ zehn Jahre lang zu 9% als Sonderausgaben abgezogen werden.
Prerequisites
Die Bescheinigung kann nur für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb von festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen ausgestellt werden.
Vor Beginn der Baumaßnahme muss das Sanierungsgebiet oder der städtebauliche Bereich förmlich festgelegt und ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot von der Gemeinde ausgesprochen oder eine schriftliche Vereinbarung über das Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot zwischen Eigentümer und Gemeinde abgeschlossen worden sein. Soweit einzelne Baumaßnahmen bereits vorher durchgeführt wurden, kann eine Bescheinigung nicht ausgestellt werden.
Deadlines
noneRequired documents
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Pläne Bestand
- Pläne mit Eintragung der Maßnahmen
- Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot oder Vereinbarung
- Originalrechnungen (Schlussrechnungen)
Costs
25 bis 600 EUR
Legal basis
- § 7h Einkommensteuergesetz (EStG)
- § 10f Einkommensteuergesetz (EStG)
- § 11b Einkommensteuergesetz (EStG)
- Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG-BeschR §§ 7h, 10f und 11a)
- Tarif-Nr. 4.I.1 Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz-)
Legal remedy
Administrative court action
Further links
Procedure
Die Bescheinigung muss bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.
Die zuständige Gemeinde prüft im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens, ob das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich belegen ist, ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt worden, in welcher Höhe Aufwendungen angefallen und inwieweit Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln bewilligt worden sind.
Die von der Gemeinde erteilte Bescheinigung dient der Vorlage bei der zuständigen Finanzbehörde zur Prüfung der steuerrechtlichen Abschreibung.