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Description of the
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- for whom a guardian has not only been appointed by temporary order or who are incapable of acting or consenting and are represented by an authorised representative with a publicly certified power of attorney,
- who are likely to be permanently accommodated in a hospital, nursing home or similar institution, or
- who are unable to move around in public on their own due to a permanent disability.
Bei Beantragung einer Befreiung erhalten Sie von der Personalausweisbehörde ein behördliches Schreiben. Dieses verlängert nicht die Gültigkeit des alten Ausweisdokuments.
Bitte beachten Sie, dass für Identifizierungsvorgänge mit dem Online-Ausweis (eID des Personalausweises) oder beispielsweise mit PostIdent ein gültiger Personalausweis benötigt wird. Das gilt auch für Auslandsreisen.
Ein neuer Personalausweis kann jederzeit beantragt werden.
Responsibility
Für die Befreiung von der Ausweispflicht ist die Gemeinde zuständig, in der Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind.
Prerequisites
- Die betroffene Person besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz.
- Es wird ein förmlicher Antrag bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch den Betroffenen selbst (ab dem 16. Lebensjahr), dessen Sorgeberechtigten, Bevollmächtigten oder auf Antrag des Betreuers gestellt.
- Für die Person ist ein Betreuer bestellt oder die Person ist handlungs- bzw. einwilligungsunfähig und wird von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten.
- Die Person ist voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht.
- Die Person kann sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
Deadlines
noneRequired documents
Bei Antragstellung als Betreuer, Bevollmächtigter oder Sorgeberechtigter Vorlage entsprechender Nachweise
Ggf. Nachweise zum Befreiungsgrund
Bisherige amtliche Ausweisdokumente der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll.Costs
none
Legal basis
Further links
Notes
Bei gültigen deutschen Personaldokumenten ist eine Befreiung von der Ausweispflicht nicht erforderlich.
Das behördliche Schreiben zur Befreiung von der Ausweispflicht verlängert die Gültigkeit des alten Ausweisdokuments nicht.
Der bisherige Personalausweis wird nach Gültigkeitsende eingezogen oder entwertet.
Hat Ihre Behörde Sie von der Ausweispflicht befreit und möchten Sie nun aber Identifizierungsvorgänge mit dem Online-Ausweis (eID des Personalausweises) oder beispielsweise mit PostIdent wahrnehmen, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Sie können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen.
Processing time
Für nähere Informationen und eine Auskunft zur Bearbeitungsdauer setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde in Verbindung.