Service content
Description of the
Die Tätigkeit von Bestattern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Legal basis
Legal remedy
Administrative court action
Responsible departments
Telephone
Visiting address
New cemetery
BuchbrunnerStrasse 61, 97318 KitzingenTown hall
Kaiserstraße13/15 , 97318 Kitzingen