Diese Seite wurde automatisch übersetzt. Es kann daher zu Abweichungen oder Ungenauigkeiten im Text kommen. Verbindlich ist ausschließlich die Originalfassung. Rechtsansprüche aus Inhalten der übersetzten Version sind ausgeschlossen.

Gender entry and use of first names; registration and submission of the declaration

Service content

  • Description of the

    Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, können eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages und zur Vornamensführung beim Standesamt abgeben.

    Möglich ist die Angabe zum Geschlecht als "männlich", "weiblich" oder "divers". Der Geschlechtseintrag kann aber auch gänzlich gestrichen und damit künftig offengelassen werden.

    Responsibility

    Die Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags dann nur bei diesem Standesamt abgegeben werden.

  • Prerequisites

    • Anmeldung beim Standesamt
      Die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen ist drei Monate vor der Erklärung mündlich oder schriftlich bei dem Standesamt anzumelden, bei dem sie abgegeben werden soll. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die Erklärung dann abgegeben werden.
    • Sie sind volljährig.
      Sobald Sie 18 Jahre alt sind, können Sie selbst die Erklärung abgeben.
    • Bei Jugendlichen, die älter als 14 Jahre sind:
      Jugendliche, die älter als 14 Jahre sind, können selbst die Erklärung abgeben, aber sie benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Außerdem müssen sie bestätigen, dass sie beraten wurden. Die Beratung kann insbesondere durch Personen, die über eine psychologische, kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische oder kinder- und jugendpsychiatrische Berufsqualifikation verfügen, oder von einem öffentlichen oder freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, erfolgen.
    • Bei Kindern, die jünger als 14 Jahre sind:
      Für Kinder unter 14 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter die Erklärung abgeben. Wenn das Kind bereits 5 Jahre alt ist, muss es sein Einverständnis erklären. Die gesetzlichen Vertreter müssen ebenfalls bestätigen, dass sie beraten wurden - auch hier können die gleichen Fachleute oder Organisationen die Beratung durchführen.
    • Bestimmung der Vornamen
      Mit der Erklärung sind auch die Vornamen zu bestimmen, die Sie zukünftig führen wollen. Die Vornamen müssen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Sofern der bisher geführte Vorname dem neuen Geschlechtseintrag entspricht, kann dieser erneut bestimmt werden.


    Bitte beachten Sie:

    • Sie können Ihren Vornamen nur ändern, wenn Sie auch Ihren Geschlechtseintrag ändern. Eine separate Vornamensänderung ist nicht möglich.
    • Erneute Änderung des Geschlechtseintrags: Eine erneute Erklärung kann erst nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Änderungserklärung erfolgen.
    • Notwendige Unterlagen: Das Standesamt, bei dem Sie Ihre Erklärung abgeben möchten, informiert Sie gerne über alle Unterlagen, die Sie dafür vorlegen müssen.
  • Deadlines

    • Wenn Sie den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern möchten, melden Sie dies bitte drei Monate im Voraus beim Standesamt an.
    • Nachdem Sie eine Geschlechtsänderung erklärt haben, können Sie frühestens nach einem Jahr eine erneute Änderung vornehmen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie den Wunsch zur Änderung auch wieder beim Standesamt anmelden und nach einer Wartezeit von drei Monaten eine Erklärung abgeben.
  • Required documents

    Für die Änderung des Geschlechtseintrags benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Reisepass oder Personalausweis der erklärenden Person.
    • Ihre Geburtsurkunde*.
      Wenn Sie im Ausland geboren sind, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich.
    • Falls Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, wird außerdem Ihre Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde* benötigt.
      Wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, ist auch hier eine amtliche Übersetzung nötig.
    • Falls Sie nicht gut Deutsch sprechen, bitten wir Sie, auf eigene Kosten einen Dolmetscher zum Standesamt mitzubringen.

    * Falls Ihre Geburt oder die Ehe oder Lebenspartnerschaft in Deutschland war oder geschlossen wurde, kann das Standesamt die benötigte Urkunde möglicherweise selbst beschaffen.

  • Costs

    • Erklärung über die Änderung der Geschlechtsangabe: 30,00 EUR
    • Bestimmung der Vornamen: 30,00 EUR
    • Bescheinigung über die Namensführung und den Geschlechtseintrag: 12,00 EUR
  • Legal basis

  • Procedure

    1. Melden Sie die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt an.
    2. Nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten können Sie dann in diesem Standesamt die Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages abgeben und zur Vornamensführung ebenfalls abgeben. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin beim Standesamt.
    3. Das Standesamt ändert Ihre Daten und teilt die Änderungen dem Einwohnermeldeamt mit. Ggf. muss die Erklärung zur Wirksamkeit erst an das Standesamt weitergeleitet werden, das für die Entgegennahme der Erklärung zuständig ist (z. B. Standesamt, das die Geburt beurkundet hat).
Please note that the texts on the services are published by the Bavarian State Ministry for Digital Affairs and can only be supplemented by us.

Help with accessibility

  • General

    We endeavour to make our website accessible. You can find details on this in our accessibility statement. You can send us suggestions for improvement via our feedback form Report accessibility.

  • Font size

    To adjust the font size, please use the following key combinations:

    Larger

    command
    +

    Smaller

    command

    Larger

    Ctrl
    +

    Smaller

    Ctrl
  • Keyboard navigation

    Use TAB and SHIFT + TAB to navigate through next/previous links, form elements, and buttons.

    Use ENTER to open links and interact with elements.

  • Contrast mode

    Press the following key combination to reduce or increase the contrast:

    Enlarge

    control
    option
    command
    .

    Decrease

    control
    option
    command
    ,
    Note: The shortcuts must be activated in the system settings of the operating system.

    Press the left ALT key + left SHIFT key + PRINT to quickly turn high contrast mode on or off.

  • Invert colours

    Press the following key combination to switch the colour inversion on and off:

    control
    option
    command
    8
    Note: The shortcuts must be activated in the system settings of the operating system.

    First activate the screen magnifier and then switch the colour inversion on and off with the following key combinations:

    1. screen magnifier

    +

    2. invert colours

    Ctrl
    Old
    I
  • Screen magnifier

    Press the following key combinations to use the screen magnifier:

    Switch on/off

    option
    command
    8

    Enlarge view

    option
    command
    =

    Zoom out view

    option
    command
    Note: The shortcuts must be activated in the system settings of the operating system.

    Switch on / Enlarge view

    +

    Zoom out view

Select language