Diese Seite wurde automatisch übersetzt. Es kann daher zu Abweichungen oder Ungenauigkeiten im Text kommen. Verbindlich ist ausschließlich die Originalfassung. Rechtsansprüche aus Inhalten der übersetzten Version sind ausgeschlossen.

School transport; application for reimbursement of school transport costs

Service content

  • Description of the

    Die notwendige Schülerbeförderung der Schülerinnen und Schüler

    • öffentlicher Grund-, Mittel- und Förderschulen
    • öffentlicher oder staatlich anerkannter privater Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufiger Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufiger Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
    • öffentlicher oder staatlich anerkannter Berufsschulen bei Vollzeitunterricht
    • öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Berufsfachschulen – ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform –, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind,

    ist durch den Aufgabenträger sicherzustellen. Aufgabenträger ist bei öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen der Träger des Schulaufwands, im Übrigen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin bzw. der Schüler ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Notwendig ist die Beförderung zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als 2 km und für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist. Nächstgelegen ist bei Pflichtschulen regelmäßig die Sprengelschule, bei den anderen Schulen die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit den geringsten Beförderungskosten erreicht werden kann.

    Ausnahmen: Schülerinnen und Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert. Ebenso kann bei unter diesen Kilometergrenzen liegenden Schulwegen die Beförderung übernommen werden, wenn nach Überprüfung durch den Aufgabenträger der Schulweg besonders beschwerlich oder besonders gefährlich ist.

    Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 öffentlicher und staatlich anerkannter privater

    • Gymnasien
    • Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)
    • Wirtschaftsschulen
    • Fachoberschulen
    • Berufsoberschulen
    • Berufsschulen im Teilzeitunterricht

    haben keinen Anspruch auf Beförderung, aber auf Erstattung der Schulwegkosten, die eine Eigenbeteiligung von 320 Euro pro Schülerin / Schüler pro Schuljahr bzw. maximal 490 Euro pro Familie übersteigen.

    Für Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder und Familien mit einem Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Bürgergeld werden die notwendigen Fahrtkosten in voller Höhe erstattet.

    Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (siehe "Weiterführende Links").

  • Deadlines

    Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen.

  • Required documents

    ggf. Fahrausweise
  • Legal basis

  • Further links

  • Procedure

    Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der entsprechenden Fahrausweise.
Please note that the texts on the services are published by the Bavarian State Ministry for Digital Affairs and can only be supplemented by us.

Help with accessibility

  • General

    We endeavour to make our website accessible. You can find details on this in our accessibility statement. You can send us suggestions for improvement via our feedback form Report accessibility.

  • Font size

    To adjust the font size, please use the following key combinations:

    Larger

    command
    +

    Smaller

    command

    Larger

    Ctrl
    +

    Smaller

    Ctrl
  • Keyboard navigation

    Use TAB and SHIFT + TAB to navigate through next/previous links, form elements, and buttons.

    Use ENTER to open links and interact with elements.

  • Contrast mode

    Press the following key combination to reduce or increase the contrast:

    Enlarge

    control
    option
    command
    .

    Decrease

    control
    option
    command
    ,
    Note: The shortcuts must be activated in the system settings of the operating system.

    Press the left ALT key + left SHIFT key + PRINT to quickly turn high contrast mode on or off.

  • Invert colours

    Press the following key combination to switch the colour inversion on and off:

    control
    option
    command
    8
    Note: The shortcuts must be activated in the system settings of the operating system.

    First activate the screen magnifier and then switch the colour inversion on and off with the following key combinations:

    1. screen magnifier

    +

    2. invert colours

    Ctrl
    Old
    I
  • Screen magnifier

    Press the following key combinations to use the screen magnifier:

    Switch on/off

    option
    command
    8

    Enlarge view

    option
    command
    =

    Zoom out view

    option
    command
    Note: The shortcuts must be activated in the system settings of the operating system.

    Switch on / Enlarge view

    +

    Zoom out view

Select language