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Description of the
Nach dem Tode einer/-s Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung
- des überlebenden Ehegatten oder der überlebenden Lebenspartnerin/des überlebenden Lebenspartners
- der minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit
- der Nachlassverwalterin/des Nachlassverwalters, der Nachlasspflegerin/des Nachlasspflegers oder der Testamentsvollstreckerin/des Testamentsvollstreckers
in der Regel nur durch befähigte Stellvertreterinnen/Stellvertreter nach § 45 der Gewerbeordnung (GewO) betrieben werden.
Auf Antrag kann die zuständige Stelle gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der/-s Gewerbetreibenden auch ohne eine solche Stellvertretung betrieben wird. Die Behörde kann die Betriebsfortführung durch einen Stellvertreter, der nicht den Anforderungen des § 45 GewO genügt, oder durch den Ehegatten, Lebenspartner, Erbe, Nachlassverwalter, etc. gestatten.
Prerequisites
- Tod der/des bisherigen Gewerbetreibenden
- Befugte Ausübung des Gewerbes des Verstorbenen
Das Gewerbe des Verstorbenen darf nicht eingestellt oder untersagt worden sein; erforderliche Erlaubnisse müssen erteilt und gültig sein.
- Persönliche Zuverlässigkeit
Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerben muss der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung die persönliche Zuverlässigkeit mit entsprechenden aktuellen Nachweisen aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister nachweisen.
Deadlines
Sie müssen unverzüglich nach dem Tod des/der Gewerbetreibenden die beabsichtigte Fortführung des Betriebes ohne eine befähigte Stellvertretung beantragen.Costs
Je nach Aufwand: 25 bis 250 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III./18)
Legal basis
Procedure
Sie müssen die Gestattung bei der zuständigen Gewerbebehörde beantragen.
For trades requiring a licence in accordance with Sections 31, 33i, 34, 34a, 34b, 34c, 34d, 34f, 34h, 34i GewO and publicly appointed experts in accordance with Section 36 GewO, the admissibility of representation must be decided in each individual case by the authority that issued the licence/appointment.
Die Behörde prüft ihren Antrag. Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid, dass Sie den Gewerbebetrieb bis zu einem Jahr ab Tod der/des Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen dürfen. Nach Ablauf der Frist müssen Sie eine befähigte Stellvertretung benennen.