Kinder haben das Recht, sicher aufzuwachsen. Auch wenn das Jugendamt in die Zuständigkeit des Landkreises fällt, sehen wir uns hier in der Verantwortung und übernehmen freiwillig weitere notwendige Leistungen um den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.
Kinderrecht: Schutz vor Gewalt
Das machen wir konkret:
- Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
- Förderung von Rappelkiste und Familienstützpunkt
- Präventionsarbeit und Vernetzung mit Polizei, Schulen und Jugendamt
- Stärkung von Kindern durch Workshops und Bildungsangebote
