Diese Seite wurde automatisch übersetzt. Es kann daher zu Abweichungen oder Ungenauigkeiten im Text kommen. Verbindlich ist ausschließlich die Originalfassung. Rechtsansprüche aus Inhalten der übersetzten Version sind ausgeschlossen.

Fundsachen im Gemeindegebiet; Fundanzeige und Verlustanzeige

Service content

Please note in particular our information under:
  • Description of the

    Fundanzeige – Informationen für Finder

    Jeder, der einen Wertgegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes ist grundsätzlich das Fundbüro der Gemeinde des Fundortes oder auch bei jeder Polizeidienststelle.

    Bei der Entgegennahme der Fundanzeige sind die für die Ermittlung des Empfangsberechtigten erheblichen Umstände von Amts wegen festzustellen und schriftlich festzuhalten, insbesondere

    • Tag der Anzeige,
    • Zeit und Ort des Fundes,
    • Art der Fundsache,
    • Name und Anschrift des Finders,
    • ob die Sache von dem Finder verwahrt wird oder beim Fundbüro abgeliefert worden ist,
    • ob der Finder auf seine Rechte aus dem Fund (§§ 971 bis 975 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verzichtet.

    Der Finder hat Anspruch auf einen Finderlohn. Dieser beträgt gemäß § 971 Bürgerliches Gesetzbuch 5 % des Sachwertes bei Gegenständen bis 500 Euro, vom Mehrwert zusätzlich 3 %.

    Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder grundsätzlich das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass dem Finder vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden ist oder dieser sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Der Finder wird nach Ablauf der Frist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann (ggf. gegen eine Lager-/Bearbeitungsgebühr). Der Finder muss allerdings weitere drei Jahre lang mit einem Bereicherungsanspruch des früheren Eigentümers rechnen. Amtliche Dokumente dürfen nicht übereignet werden.

    Hinweis: Alle Gegenstände, die in der (S-)Bahn oder am Bahnhof gefunden werden, müssen bei der Deutschen Bahn abgegeben werden.

    Fundanfrage - Informationen für Verlierer

    Ist eine Fundsache dem Eigentümer zu zuordnen, so wird dieser schriftlich benachrichtigt (z.B. bei Ausweisdokumenten, Scheckkarten).

    Über die Fundsachen informiert das Fundbüro u.a. in den regelmäßigen Bekanntmachungen (z. B. Anschlagtafeln, Gemeindeblättern) oder auf der Internetseite der Gemeinde. Hier wird in regelmäßigen Abständen eine Liste der Fundsachen veröffentlicht.

    In einigen Gemeinden kann der Verlust auch angefragt bzw. angezeigt werden. Um Ihren verlorenen Gegenstand zweifelsfrei identifizieren zu können, sollte er in der Fundanfrage möglichst genau beschrieben werden und die Umstände des Verlustes (Tag, Ort) genannt werden.

    Fundgegenstände, die im Fundbüro der Gemeinde abgegeben wurden, liegen für ein halbes Jahr zur Abholung bereit. Wenn sich der Verlierer nicht meldet, erwirbt der Finder regelmäßig das Eigentumsrecht an dem Fundgegenstand. Hat der Finder auf das Eigentumsrecht nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verzichtet, dann wird der Fundgegenstand versteigert oder wohltätigen Zwecken zugeführt.

    Hinweis: Alle Gegenstände, die in der (S-)Bahn oder am Bahnhof verloren wurden, werden bei der Deutschen Bahn verwahrt.

    Special information for - City of Kitzingen

    Auction of lost property

    Es findet jedes Jahr eine Versteigerung der nicht abgeholten Fundsachen statt (März/April). Die genauen Termine werden auf der Internetseite der Stadt Kitzingen www.stadt-kitzingen.de bekannt gegeben.

  • Legal basis

  • Notes

    Special information for - City of Kitzingen
    Bitte klären Sie telefonisch ab, welche Unterlagen Sie vor einer Abholung benötigen.
Please note that the texts on the services are published by the Bavarian State Ministry for Digital Affairs and can only be supplemented by us.

Help with accessibility

  • General

    We endeavour to make our website accessible. You can find details on this in our accessibility statement. You can send us suggestions for improvement via our feedback form Report accessibility.

  • Font size

    To adjust the font size, please use the following key combinations:

    Larger

    command
    +

    Smaller

    command

    Larger

    Ctrl
    +

    Smaller

    Ctrl
  • Keyboard navigation

    Use TAB and SHIFT + TAB to navigate through next/previous links, form elements, and buttons.

    Use ENTER to open links and interact with elements.

  • Contrast mode

    Press the following key combination to reduce or increase the contrast:

    Enlarge

    control
    option
    command
    .

    Decrease

    control
    option
    command
    ,
    Note: The shortcuts must be activated in the system settings of the operating system.

    Press the left ALT key + left SHIFT key + PRINT to quickly turn high contrast mode on or off.

  • Invert colours

    Press the following key combination to switch the colour inversion on and off:

    control
    option
    command
    8
    Note: The shortcuts must be activated in the system settings of the operating system.

    First activate the screen magnifier and then switch the colour inversion on and off with the following key combinations:

    1. screen magnifier

    +

    2. invert colours

    Ctrl
    Old
    I
  • Screen magnifier

    Press the following key combinations to use the screen magnifier:

    Switch on/off

    option
    command
    8

    Enlarge view

    option
    command
    =

    Zoom out view

    option
    command
    Note: The shortcuts must be activated in the system settings of the operating system.

    Switch on / Enlarge view

    +

    Zoom out view

Select language