However, the land use plan has no direct legal effect on citizens, i.e. citizens cannot refer to the representations in the land use plan and, for example, demand the designation of building land at a certain location.
A project in an unplanned inner area (Section 34 BauGB) cannot be objected to on the basis of the land use plan. The situation is different for projects in outdoor areas as defined by Section 35 BauGB, where the land use plan as a "public interest" usually represents an insurmountable hurdle for many projects.
The land use plan (in the version of the 23rd amendment) was adopted by the town council of Kitzingen on 21 April 2005 after a planning process lasting several years. This plan was approved by the responsible authority, the government of Lower Franconia, on 4 October 2005.
Mit Beschluss vom 30.09.2014 hat der Kitzinger Stadtrat gem. § 6 Abs. 6 BauGB die digitale Neuzeichnung 2014 einschließlich diverser Teiländerungen der letzten Jahre gebilligt.
Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Die Stadt Kitzingen führt derzeit das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes durch. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll eine neue, integrierte Planungsgrundlage für einen Planungshorizont bis etwa 2035/2040 geschaffen werden. Dabei werden sowohl die gesamtstädtische Ebene als auch die spezifischen Entwicklungsbedarfe und -potenziale der einzelnen Ortsteile in den Blick genommen. Ziel ist es eine nachhaltige und zukunftsorientierte vorbereitende Bauleitplanung zu entwickeln, die städtebauliche, wirtschaftliche, soziale sowie landschaftsplanerische Belange gleichermaßen berücksichtigt.
Im Stadtrat am 26.02.2026 wurde die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen und im Anschluss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Beteiligungsfrist hierzu endete am 04.05.2026.
Aktuell werden die eingegangenen Stellungnahmen gesichtet, ausgewertet und für die Erstellung der Abwägung vorbereitet. Zusätzlich werden die Plandokumente hinsichtlich der eingegangenen Stellungnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Der überarbeitete Entwurf des Flächennutzungsplanes wird dann dem Stadtrat erneut zum Beschluss vorgelegt. Nach dem Beschluss erfolgt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.
Hinweis
Hierzu wird im digitalen Amtsblatt der Stadt Kitzingen gesondert darauf hingewiesen.
Sollten sich dann keine Änderungen mehr ergeben, kann der Entwurf des Flächennutzungsplanes dem Stadtrat zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden.
Für Rückfragen zum Verfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.