Gegenüber dem Bürger entfaltet der Flächennutzungsplan aber keine direkte Rechtswirkung, d.h. der Bürger kann sich nicht auf die Darstellungen im Flächennutzungsplan berufen und z.B. so die Ausweisung von Bauland an einer bestimmten Stelle verlangen.
Einem Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) können die Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht entgegengehalten werden. Anders ist dies bei Vorhaben im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB, wo der Flächennutzungsplan als „öffentlicher Belang“ eine für viele Vorhaben meist unüberwindbare Hürde darstellt.
Der Flächennutzungsplan (in der Fassung der 23. Änderung) wurde am 21.04.2005 nach einem sich über mehrere Jahre erstreckenden Planungsprozess vom Stadtrat der Stadt Kitzingen festgestellt. Dieser Plan ist am 04.10.2005 durch zuständige Behörde, die Regierung von Unterfranken, genehmigt worden.
Mit Beschluss vom 30.09.2014 hat der Kitzinger Stadtrat gem. § 6 Abs. 6 BauGB die digitale Neuzeichnung 2014 einschließlich diverser Teiländerungen der letzten Jahre gebilligt.
Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Die Stadt Kitzingen führt derzeit das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes durch. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll eine neue, integrierte Planungsgrundlage für einen Planungshorizont bis etwa 2035/2040 geschaffen werden. Dabei werden sowohl die gesamtstädtische Ebene als auch die spezifischen Entwicklungsbedarfe und -potenziale der einzelnen Ortsteile in den Blick genommen. Ziel ist es eine nachhaltige und zukunftsorientierte vorbereitende Bauleitplanung zu entwickeln, die städtebauliche, wirtschaftliche, soziale sowie landschaftsplanerische Belange gleichermaßen berücksichtigt.
Im Stadtrat am 26.02.2026 wurde die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen und im Anschluss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Beteiligungsfrist hierzu endete am 04.05.2026.
Aktuell werden die eingegangenen Stellungnahmen gesichtet, ausgewertet und für die Erstellung der Abwägung vorbereitet. Zusätzlich werden die Plandokumente hinsichtlich der eingegangenen Stellungnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Der überarbeitete Entwurf des Flächennutzungsplanes wird dann dem Stadtrat erneut zum Beschluss vorgelegt. Nach dem Beschluss erfolgt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.
Hinweis
Hierzu wird im digitalen Amtsblatt der Stadt Kitzingen gesondert darauf hingewiesen.
Sollten sich dann keine Änderungen mehr ergeben, kann der Entwurf des Flächennutzungsplanes dem Stadtrat zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden.
Für Rückfragen zum Verfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.