Grundsätzlich erhalten Schüler aller öffentlichen oder staatl. anerkannten Grund-, Mittel- und Wirtschaftsschulen ihre Schülerfahrkarte bis zur 10. Klasse kostenlos, wenn
- der Schulweg für Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 länger als 2 km ist,
- der Schulweg für Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km oder
- eine Behinderung des Schülers die Beförderung erfordert.


