Um eine öffentlich geförderte Mietwohnung beziehen zu dürfen, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Dies ist bei den entsprechenden Mietwohnungen in der Ausschreibung mit dem Vermerk „Wohnberechtigungsschein erforderlich“ gekennzeichnet.
Grundsätzlich beantragt man den Wohnberechtigungsschein bei der Behörde, wo man gemeldet ist.


