Bekanntmachung

Bekanntmachung über die Notwendigkeit einer Stichwahl bei der Wahl am 22. März 2026

Ordnungszahl

Nr.

Kennwort der/des Wahlvorschlagsträgerin/
Wahlvorschlagsträgers

Familienname, Vorname, akademische Grade,
Beruf oder Stand

gültige Stimmen

 01 

Christlich -Soziale Union in Bayern

Güntner Stefan, Oberbürgermeister

3.896

 06 

Freie Wähler,-FBW Kitzingen e.V.

Dr. Tiz Enis, Dr.jur., Jurist

3.457

2.      Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.

3.      Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:

3.1    In dem auf der Wahlbenachrichtigung, die die Wahlberechtigten für die erste Wahl erhalten haben, angegebenen Abstimmungsraum.

3.2    Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht entweder in jedem Abstimmungsraum der  oder durch Briefwahl ausüben.

4.      Bei Stimmabgabe im Abstimmungsraum

4.1    Die Abstimmenden haben bei Abstimmung im Abstimmungsraum ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.

4.2    Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlkabine des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden.

4.3    Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist.

5.      Bei Stimmabgabe durch Briefwahl

5.1    Wer durch Briefwahl wählen will, erhält von der , wenn die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen, auf Antrag folgende Unterlagen:

  • -        einen Stimmzettel,
  • einen Stimmzettelumschlag für den Stimmzettel,
  • einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

5.2    Wurde bereits bei der ersten Wahl vorsorglich ein Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) für eine eventuelle Stichwahl beantragt, werden diese Unterlagen den Stimmberechtigten ohne weiteren Antrag zugesandt.

          Ansonsten können der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag oder, wenn dieser Antrag bereits bei der ersten Wahl abgegeben wurde, mit der Postkarte beantragt werden, die zusammen mit den Briefwahlunterlagen für die erste Wahl übersandt wurde.

5.3    Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht.

5.4    Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.

6.      Grundsätze für die Kennzeichnung des Stimmzettels

Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf dem anschließend abgedruckten Stimmzettel ist erläutert, wie der Stimmzettel zu kennzeichnen ist.

          Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Sind sie des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage, ihr Stimmrecht auszuüben, können sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen.

7.      Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.

8.      Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass am 23.03.206, 14.00 Uhr, im Historischen Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der  stattfindet.

 

09.03.2026

STADT KITZINGEN


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