Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage, folgende Kartage
Gründonnerstag, 02.04.2026
Karfreitag, 03.04.2026
Karsamstag, 04.04.2026
als stille Tage im Sinne des Art. 3 FTG (Feiertagsgesetz) gelten.
An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der
diesem Tag entsprechende ernste Charakter gewahrt wird. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag. Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen aller Art verboten.
Für Veranstaltungen in Schank- und Speisewirtschaften oder öffentlichen Vergnügungsstätten im Sinne des § 18 des Gaststättengesetzes gilt die obige Bestimmung (stille Tage) von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, am Gründonnerstag von 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
Kitzingen, 02.03.2026
Stefan Güntner
Oberbürgermeister


