Ein eigenes Haus zu bauen oder das eigene Haus umzubauen ist ein großer Schritt – von der ersten Idee bis zum Einzug. In Bayern gelten dabei klare Regeln und Verfahren, um Planung, Sicherheit und Umweltverträglichkeit zu gewährleisten. Wir geben Ihnen Informationen rund um Bauanträge, Bebauungspläne und alle wichtigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Traumhaus.
Bauvorhaben
Bauberatung
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung bietet Ihnen gerne Bauberatungen an. Hier erhalten Sie Auskunft darüber, ob Ihr Bauvorhaben voraussichtlich genehmigungspflichtig ist.
Durch eine Bauvoranfrage (auch Bauvorbescheid) kann eine erste baurechtliche verbindliche Klärung erfolgen, ob ein Grundstück prinzipiell bebaubar oder eine bestimmte bauliche Nutzung möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass Bauberatungen sowie Akteneinsichten nur nach Terminvereinbarung stattfinden. Bitte nehmen Sie hierzu vorab Kontakt mit der Bauordnung auf.
Baugenehmigung
Die Große Kreisstadt Kitzingen ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig (Artikel 53 BayBO). Dem Bereich Bauordnung obliegt die bauordnungsrechtliche Prüfung und Bauüberwachung aller genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen innerhalb des Stadtgebietes Kitzingens einschließlich seiner Ortsteile.
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen einer Baugenehmigung (Artikel 55 BayBO).dt
Dies gilt in Kitzingen auch für bestimmte Werbeanlagen in der Innenstadt, für die ebenfalls ein Bauantrag zu stellen ist. Bitte beachten Sie hierzu die Werbeanlagensatzung in der Innenstadt.
Darüber hinaus gilt für das sog. „Altstadtdreieck“ eine Gestaltungssatzung, um die historisch geprägte Bausubstanz zu pflegen und bei Sanierungen oder Neubauten das Stadtbild zu erhalten.

