Sanierungsgebiet Altstadt

Das Sanierungsgebiet umfasst den gesamten Bereich der Altstadt sowie das Quartier im Bereich der Kaltensondheimer Straße / Güterhallstraße. Der Altstadtbereich wird durch die Verkehrsachsen Hindenburgring Süd im Süden sowie der Nordtangente im Westen und Norden umgrenzt. Im Osten bildet der Main eine natürliche Grenze für das Sanierungsgebiet, schließt jedoch die Alte Mainbrücke aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung mit ein. Im Südosten schließt das Sanierungsgebiet das Quartier im Bereich der Kaltensondheimer Straße / Güterhallstraße über den Hindenburgring Süd hinaus mit ein.

Steuervergünstigungen

Das bedeutet für Sie als Eigentümer, dass Sie für bauliche Maßnahmen im Sinne des § 177 BauGB Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen können. Für folgende Maßnahmen werden Vergünstigungen gewährt:

  • Beseitigung der Substanzmängel im Wohn-, Siedlungs- und Freiraum
  • Entwicklung der baulichen Struktur nach sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und baulichen Erfordernissen
  • Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse
  • energetisch und ökologischen Aufwertung
  • Fortentwicklung und zum Erhalt der Innenstadt zur Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit
  • Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes

 

§7 h des Einkommenssteuer Gesetz können Sie als Eigentümer in Anspruch nehmen, wenn

  1. eine Vereinbarung mit der Stadt Kitzingen vor Beginn der baulichen Maßnahmen geschlossen wurde.
  2. eine Abnahme der durchgeführten Maßnahmen durch die Stadt Kitzingen erfolgt ist.
  3. die angefallenen Rechnungen und Zahlungsnachweisen bei der Stadt eingereicht werden.
  4. ein Antrag auf Bescheinigung gem. §7 EStG bei der Stadt Kitzingen gestellt wird.

Das Merkblatt bietet Ihnen eine Übersicht über Bescheinigung gem. §§ 7h, 10f u. 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) über erhöhte Abschreibungen an Gebäuden in einem entsprechend § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.


Kommunales Förderprogramm
der Stadt Kitzingen

Zusätzlich können Sie das Kommunale Förderprogramm der Stadt Kitzingen zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen beantragen. Ziel des Kommunalen Förderprogramms ist es, das Ortsbild der Altstadt Kitzingens, eines Teilbereiches in Etwashausen und die in der Denkmalliste des Freistaates Bayerns erfassten Objekte im gesamten Stadtgebiet zu erhalten, Instand zu setzen und zu verbessern.

Auf einen Blick

  • Förderhöhe: 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 15.000 €
  • Die förderfähigen Maßnahmen entnehmen Sie bitte den unten angefügten Richtlinien:


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    2. Farben umkehren

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