Bebauungspläne und baurechtliche Satzungen regeln, wie und wo in einer Kommune gebaut werden darf.
- Bebauungspläne legen verbindlich fest, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen – zum Beispiel die Art der Nutzung (Wohnen, Gewerbe), die Bauweise, Gebäudehöhen oder Grünflächen.
- Baurechtliche Satzungen ergänzen diese Vorgaben, etwa durch Gestaltungssatzungen, Erschließungssatzungen oder Innenbereichssatzungen, um das Ortsbild zu bewahren, Bauland zu schaffen oder Erschließungskosten zu regeln.
So stellen wir sicher, dass Bauvorhaben geordnet, rechtssicher und im Einklang mit der städtebaulichen Entwicklung umgesetzt werden.
Die Stadtplanung gestaltet die Entwicklung einer Kommune langfristig und nachhaltig. Sie sorgt dafür, dass Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Freizeit und Umwelt in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Dazu erstellt und betreut sie Bauleitpläne, entwickelt Konzepte für neue Baugebiete und achtet auf eine lebenswerte, funktionale und klimafreundliche Stadtstruktur.





