Bewohnerparkausweis; Beantragung

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  • Beschreibung

    Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer-, Pendler- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, eine sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe geparkt werden darf. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind.

    In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden. Dies erfolgt häufig mit den Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis … frei“ oder „nur Bewohner mit Parkausweis … “. Durch die Reservierung dürfen Besucher und Pendler mit dem Kfz aber nicht aus den Städten ausgesperrt werden. Daher kann nur ein Teil der Parkflächen in den Städten reserviert werden. Eine andere Möglichkeit, Sonderparkrechte zu schaffen, ist es, die Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Pflicht, mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe zu parken, freizustellen.

    Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kitzingen
    In der Stadt Kitzingen gibt es folgende Bewohnerparkgebiete:
    • Östliche Altstadt A
    • Nördliche Altstadt B
    • Schreibersgasse C
    • Westliche Altstadt D
  • Voraussetzungen

    • tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
    • Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)
    Spezielle Hinweise für - Stadt Kitzingen
    Folgende Bedingungen müssen vor Beantragung eines Bewohnerparkausweises erfüllt sein:
    • Gemeldeter Wohnsitz innerhalb eines Bewohnerparkgebietes
    • Halter eines Fahrzeugs
    • Führer eines Fahrzeugs müssen eine Erklärung des Halters zur dauerhaften Nutzung vorlegen
    • Pro Haushalt wird nur ein Parkausweis ausgestellt
    • Es darf keine Garage oder Parkplatz angemietet sein
  • Erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung)
  • Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kitzingen
    • Antrag Bewohnerparkausweis

      Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises gemäß §45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 a der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei der Stadt Kitzingen

    • Halterbestätigung Bewohnerparkausweis

      Anlage zum Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises. Vom Fahrzeughalter auszufüllen. Nur erforderlich, falls das Fahrzeug nicht auf den Antragsteller zugelassen ist.

    • Vermieterbestätigung - Bewohnerparkausweis

      Anlage zum Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises. Vom Vermieter auszufüllen. Nur erforderlich, falls der Antragsteller nicht Hauseigentümer ist.

  • Kosten

    10,20 bis 30,70 EUR pro Jahr der Geltungsdauer
    Spezielle Hinweise für - Stadt Kitzingen
    • Der Ausweis kostet 30,00€ und ist für ein Jahr gültig
    • Wiederausstellungsgebühr 5,00€ bei Verlust pro Ausweis
  • Rechtsgrundlagen

  • Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage
  • Weiterführende Links

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