Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Beschreibung

    Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein  Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").

    Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kitzingen

    Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen

    Die Stadt Kitzingen unterhält zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung folgende Bestattungseinrichtungen:

    • Alter Friedhof mit Leichenhalle (Friedrich-Ebert-Straße 2)
    • Neuer Friedhof mit Leichenhalle, Kühlanlage und Sektionsraum (Buchbrunner Straße 61)
    • Friedhof Etwashausen mit Leichenhalle (Schwarzacher Straße)
    • Friedhof Hoheim mit Leichenhalle (Ziegelbergstraße 36)
    • Friedhof Hohenfeld (Felsenkellerweg)
    • Friedhof Repperndorf (Westheimer Straße 20)

    Die Verwaltung und Beaufsichtigung der o.g. Friedhöfe obliegt der Stadt. Der Friedhof in Sickershausen (Friedhofweg 1) wird von der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Sickershausen verwaltet.

    Öffnungszeiten der Friedhöfe

    Oktober bis Februar 07.00 bis 18.00 Uhr
    März bis September 07.00 bis 21.00 Uhr

    Ruhefristen

    bei Erdbestattungen:
    Bei Erwachsenen und bei Kindern über 7 Jahren beträgt die Ruhefrist:

    • im Neuen Friedhof 15 Jahre

    • im Hoheimer Friedhof 30 Jahre

    • in Abt. I Alter Friedhof 30 Jahre

    • in allen übrigen Friedhöfen 20 Jahre

    Bei Kindern unter 7 Jahren beträgt die Ruhefrist in allen Friedhöfen 10 Jahre.

     

    bei Urnenbeisetzungen:
    Bei Urnenbeisetzungen beträgt die Ruhefrist in allen Friedhöfen 10 Jahre.

    Auskünfte

    • aus der Grabkartei über Belegung der Grabstätten, Laufzeit, Grabberechtigte
    • über Friedhofsgebührenbescheide
    • über die Lage von Gräbern anhand von Friedhofsplänen
    • aus der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung
    • Friedhofs- und Bestattungssatzung (siehe Rechtsgrundlagen)
    • Friedhofsgebührensatzung (siehe Rechtsgrundlagen)

    ... können bei der Friedhofsverwaltung eingeholt werden.

    Weitere Bestattungsmöglichkeiten

    Die Stadt Kitzingen stellt weitere Bestattungsmöglichkeiten zur Verfügung, in Form von Urnenbeisetzungen

    • auf Friedwiesen
    • im Stelengarten im Neuen Friedhof
    • an Bäumen im Neuen Friedhof
    • in Urnengärten im Alten Friedhof
    • in Urnenanlagen im Neuen Friedhof
    • im Urnenhain im Alten Friedhof


    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.

  • Erforderliche Unterlagen

    Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.
  • Rechtsgrundlagen

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