Leistungsinhalt
Beschreibung
Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen festlegen, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof vorab anzumelden ist. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Für die Gemeinde als Friedhofsträgerin erleichtert es eine solche Anzeige, die für eine Bestattung notwendigen Informationen zu erfassen und die Bestattungstermine sowie die Nutzung der Bestattungseinrichtungen zu organisieren.
Spezielle Hinweise für - Stadt KitzingenTermine für Bestattungen
Die Termine für Bestattungen, Trauerfeiern und Urnenbeisetzungen in den städtischen Friedhöfen werden ausschließlich von der Stadt Kitzingen - in Absprache mit dem jeweiligen Bestattungsunternehmen und der Kirche - festgelegt.
Grundsätzlich gelten folgende Termine:
Montag – Freitag 13.15 und 14.15 Uhr
(Ausnahmen kann die Stadt in besonderen Fällen zulassen.)
Voraussetzungen
Nach dem Bestattungsgesetz haben verstorbene Gemeindeeinwohnerinnen und Gemeindeeinwohner einen Anspruch darauf, in einem Friedhof ihrer Gemeinde bestattet zu werden. Daran ändert eine Anzeigepflicht nichts.
Fristen
Wann die Anzeige spätestens bei der Gemeinde einzureichen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Wer die Bestattung anmelden muss und die Details zum Verfahren ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

