Panorama Luftbild von Kitzingen

Kommunale Wärmeplanung

Am 1. Januar 2024 ist in Deutschland das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten. Es bildet die rechtliche Grundlage für eine flächendeckende, verbindliche und systematische Wärmeplanung. Ziel dieses Gesetzes ist es, basierend auf den lokalen Gegebenheiten aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung schrittweise auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Dadurch erhalten Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Energieversorger mehr Planungssicherheit hinsichtlich der zukünftigen lokalen Wärmeversorgung.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Am 1. Januar 2024 ist in Deutschland das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten. Es bildet die rechtliche Grundlage für eine flächendeckende, verbindliche und systematische Wärmeplanung. Ziel dieses Gesetzes ist es, basierend auf den lokalen Gegebenheiten aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung schrittweise auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Dadurch erhalten Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Energieversorger mehr Planungssicherheit hinsichtlich der zukünftigen lokalen Wärmeversorgung.

Ein zentrales Ziel der Wärmeplanung ist es, den optimalen und wirtschaftlichsten Weg zu einer klimafreundlichen und zukunftsorientierten Wärmeversorgung zu bestimmen. Dieser soll sich konkret auf die örtlichen Gegebenheiten in Kitzingen stützen.

Je röter die Straßenzüge, desto mehr Wärme wird benötigt und desto eher rentiert sich ein Nahwärmenetz
Abbildung 1 - Wärmeliniendichte der Stadt Kitzingen: Je röter die Straßenzüge, desto mehr Wärme wird benötigt und desto eher rentiert sich ein Nahwärmenetz

Die kommunale Wärmeplanung ist ein Schlüsselinstrument, um die Ziele in Deutschland bis 2045 bzw. in Bayern bis 2040 klimaneutral zu heizen, auch in Kitzingen erfüllen zu können. Mit der kommunalen Wärmeplanung soll die Umstellung auf erneuerbare Energien gelingen, damit eine langfristige und nachhaltige Wärmeversorgung unabhängig von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl sichergestellt werden kann. Die große Kreisstadt Kitzingen hat einen kommunalen Wärmeplan erstellt und ein durchdachtes Konzept erarbeitet, mit denen die Kitzinger Haushalte und Gewerbebetriebe in Zukunft zukünftig klimaneutral beheizt werden können. Neben der Klimaneutralität sind andere Faktoren wie Umweltauswirkungen, Unabhängigkeit von geopolitischen Krisen, Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Zukunftsfähigkeit ebenfalls berücksichtigt worden.

Das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung

Die große Kreisstadt Kitzingen bedankt sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre zahlreichen Rückmeldungen und ihr Interesse, den Mitgliedern des Stadtrats für Ihre Unterstützung, sowie den beteiligten Akteuren aus lokalen Unternehmen, Gewerbe und der Wohnungswirtschaft für ihre Expertise und Kooperationsbereitschaft. Nur durch diese breite Beteiligung konnte eine so fundierte Planungsgrundlage entstehen. Anbei der komplette Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung sowie zu den Stellungnahmen:

Aufteilung des Stadtgebiets Kitzingens in die einzelnen Quartiere.
Abbildung 2 - Aufteilung des Stadtgebiets in die einzelnen Quartiere

Das Stadtgebiet wurde insgesamt in 20 Wärmeversorgungsgebiete unterteilt, um jeweils maßgeschneiderte Lösungen für die einzelnen Quartiere zu entwickeln:

  • In Bereichen mit hohen Wärmebedarfsdichten wie Altstadt, Südstadt Nord, Südstadt Süd, Etwashausen, Siedlung Süd und Siedlung West wird der Aufbau von Nahwärmenetzen angestrebt.
  • In weniger dicht bebauten Gebieten bzw. Quartieren mit geringen Wärmebedarfsdichten wie Südweststadt, Innopark, Weststadt, Eselsberg/Keltenstraße, Siedlung Nord, Gewerbegebiet Goldberg, Hoheim, Sickershausen, Hohenfeld, Repperndorf sind dezentrale Lösungen vorgesehen.
  • Die bestehenden Nahwärmenetze in den Marshall-Heights und an Flugplatzstraße/ConneKT sollen beibehalten und ausgebaut werden.
  • Das Gebiet an der Staustufe eignet sich nur unter gewissen Umständen für ein Nahwärmenetz und ist deswegen ein Sonderfall.
  • Das Wohngebiet Schwarzacher Straße/Am Dreistock wird dezentral beheizt, während die Gewerbegebiete über ein Nahwärmenetz versorgt werden sollen.


Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgungen in Kitzingen.
Abbildung 3 - Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgungen

Für jedes Wärmeversorgungsgebiet wurde ein Gebietssteckbrief entworfen. In diesem sind auf 2 Seiten reduziert alle wesentlichen Informationen des Gebietes wie beispielsweise die Wärmedichte, der aktuelle Wärmebedarf, der Gebietsumgriff und die wahrscheinliche Wärmeversorgung im Jahr 2045 aufgeführt. Allgemeine Erklärungen zu den Versorgungsgebieten sind ab Seite 68 zu finden. Die jeweiligen Gebietssteckbriefe für die 20 Gebiete sind ab Seite 127 aufgeführt.


Wie geht es weiter?

Der kommunale Wärmeplanung zeigt auf, in welchen Gebieten Wärmenetze sinnvoll sein könnten. Ob und wie sie gebaut werden können, wird jetzt in vertiefenden Machbarkeitsstudien geprüft. Diese untersuchen:

  • Technische Umsetzung: Welche Wärmequellen sind vor Ort in ausreichender Leistung und Qualität vorhanden (z. B. Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse)?
  • Rechtliche Umsetzung: Welche Genehmigungen sind einzuholen, welche Probleme sind hierbei zu beachten und wie lange dauern die jeweiligen Vorgänge?
  • Wirtschaftlichkeit: Rechnet sich der Bau eines Netzes und wenn ja bei welchen Konditionen?
  • Förderung: Welche Fördermittel sind seitens Bund, Länder und EU möglich?
  • Bürgerinteresse: Ein Netz kann nur entstehen, wenn sich genug Anschlussinteressenten finden. Daher ist die frühzeitige Information und Beteiligung der Bürger ein zentraler Bestandteil.


Aktueller Stand in den Quartieren Altstadt, Südstadt Süd, Südstadt Nord, Etwashausen

Gasverbrauch im Betrachtungsgebiet Altstadt Kitzingen.
Abbildung 4 - Gasverbrauch im Betrachtungsgebiet

Für Altstadt, Südstadt Süd, Südstadt Nord und Teile von Etwashausen ist eine Machbarkeitsstudie parallel zur kommunalen Wärmeplanung erstellt worden und liegt seit Juli 2025 vor. Die Ergebnisse zeigen: Ein Wärmenetz ist grundsätzlich machbar. Aktuell werden folgende Details geklärt:

  • Als Heiztechnologie sind zwei Flusswasser-Wärmepumpen, eine Luft-Wasser Wärmepumpe und ein Biomassekessel angedacht. Gerade wird die Umsetzbarkeit geprüft.
  • Wo könnte die Heizzentrale stehen? Mehrere Standorte stehen zur Auswahl und werden geprüft.
  • Wie kann die Finanzierung gesichert werden?

Derzeit liegt der Fokus auf der Nahwärmeplanung des kleinen Gebiets der Kaiserstraße/Königsplatz. Erste Ergebnisse sind hierzu im Juni zu erwarten. 


Achtung: Von der Machbarkeit bis zur Umsetzung ist es ein längerer Weg, der sorgfältige Planung erfordert und sich jahrzehntelang hinziehen kann.

Aktueller Stand in den Quartieren Siedlung Süd und Siedlung West

Für Südstadt Süd, West und Nord ist eine Machbarkeitsstudie gegen Ende der kommunalen Wärmeplanung erfolgt. Die Ergebnisse liegen bald vor: Ein Wärmenetz ist grundsätzlich machbar. Allerdings nicht in der Nordsiedlung, da dort der Wärmebedarf aufgrund der höheren Dichte an Einfamilienhäusern im Vergleich zu einem höheren Anteil an Mehrfamilienhäusern geringer ist. Aktuell werden folgende Details geklärt:

  • Als Heiztechnologie sind ein Anschluss an das Nahwärmenetz der Altstadt sowie ein Biomassekessel geplant. Die Umsetzbarkeit muss noch geprüft werden.
  • Wo könnte die Heizzentrale stehen?
  • Wie kann die Finanzierung gesichert werden?

 

Fazit

Die Stadt Kitzingen hat sich aktiv auf den Weg gemacht und treibt die Wärmewende entschlossen voran. Die Machbarkeitsstudien sind der nächste logische Schritt. Allerdings benötigt die Wärmewende viel Zeit und ist ein langwieriger Prozess. Von der detaillierten Planung über die Finanzierungs- und Fördermittelsicherung bis zur finalen Umsetzung wird es bis zu 20 Jahre dauern. Wir werden Sie während dieses Prozesses transparent auf dem Laufenden halten und rechtzeitig wieder auf Sie zukommen.

FAQ

  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für die Bürgerinnen und Bürger?

    Für Hausbesitzer entstehen keine sofortigen Pflichten. Der Wärmeplan schafft vielmehr Transparenz und Orientierung:

    • Eigentümer sehen, ob sich ihr Gebäude in einem künftigen Wärmenetzgebiet befindet oder eher eine dezentrale Lösung sinnvoll ist.
    • Investitionen in neue Heizungen können besser geplant werden.
    • Bestehende Heizungen dürfen weiterhin betrieben oder repariert werden.

    Seit 2024 gilt laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) die 65 %-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen. In Wärmenetzgebieten kann ein künftiger Netzanschluss diese Anforderung erfüllen. Die sich eventuell ändernden Anforderungen des neu kommenden Gebäudemodernisierungsgesetzes können erst nach Veröffentlichung ergänzt werden.

  • Was bedeutet „dezentrale Lösung“?

    In vielen Gebieten kann aus wirtschaftlichen Gründen kein Nahwärmenetz errichtet werden. Hierfür sind „dezentrale Lösungen“ gefragt. Der Hauseigentümer muss sich selbst um seine Heizung kümmern. Regenerative Heizsysteme wie die Wärmepumpe, Pelletheizungen oder unterstützend Solarthermie und Photovoltaik können hier zum Einsatz kommen.

  • Sind Nahwärmenetze in Gebieten ausgeschlossen, die derzeit als dezentrales Gebiet geplant sind?

    Nein. Es können weiterhin (kleine) Nahwärmenetze in Privatbesitz aufgebaut werden, bspw. durch Landwirte, die Wärme durch Biogasanlagen etc. bereit stellen können. 

  • Mein Gebäude befindet sich nicht in einem Gebiet mit eventuell kommendem Nahwärmenetz. Kann ich mich trotzdem an ein Nahwärmenetz anschließen?

    Die Gebietsgrenzen der kommunalen Wärmeplanung wurden extra so verlegt, dass eine Wirtschaftlichkeit gegeben sein muss. Einzelne Gebäude können höchstwahrscheinlich nicht an ein Nahwärmenetz angeschlossen werden, wenn die Entfernung zum Netz zu hoch ist. Falls sich ganze Straßenzüge anschließen wollen, so wird dies definitiv im Einzelfall geprüft werden.

  • Muss ich meine Heizung austauschen?

    Nein, es gibt keine generelle Austauschpflicht aufgrund der kommunalen Wärmeplanung. Hierfür sind derzeit die gängigen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes maßgeblich.

  • Stimmt es, dass Wärmepumpen im Altbau nicht funktionieren?

    Nein! Moderne Wärmepumpen funktionieren auch im Altbau – vorausgesetzt:
    Heizkörper sind für Niedertemperaturen ausgelegt (z. B. Fußbodenheizung oder ausreichende Anzahl an Heizkörpern.
    Elektroanschluss ist ausreichend dimensioniert (ggf. Nachrüstung nötig).

    Eine gute Dämmung der Gebäudehülle steigert die Effizienz: Eine energetische Sanierung (z. B. Dach- oder Fassadendämmung) steigert den Wirkungsgrad der Wärmepumpe, ist aber nicht zwingend erforderlich.

  • Hat die Kommunale Wärmeplanung Auswirkungen auf die Gebäudeenergiegesetz-Vorgaben?

    Nein, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bleibt unabhängig von der Wärmeplanung. Die 65 %-Erneuerbare-Energien-Pflicht gilt spätestens ab 30. Juni 2028. Kommunen können die Vorgabe vorzeitig umsetzen, sobald die Wärmeplanung beschlossen ist. In der Praxis wird dieser Schritt jedoch oft zurückgestellt.

  • Gibt es Förderprogramme zum Heizungstausch?

    Ja, z. B.: KfW-Programme (zinsgünstige Kredite) und BAFA-Zuschüsse (direkte Förderungen).

  • Wird es ein oder mehrere Wärmenetze in Kitzingen geben?

    Wärmenetze lohnen sich vor allem in Gebieten mit hoher Wärmedichte (z. B. viele Wohngebäude, Gewerbe oder öffentliche Einrichtungen), geringen Erschließungskosten (vorhandene Infrastruktur oder kostengünstige Verlegung) und lokalen Wärmequellen wie Abwärme, Geothermie oder Großwärmepumpen. Besonders sinnvoll sind sie zudem in Altbaugebieten mit Sanierungsbedarf, wo Einzelheizungen schwer umsetzbar sind.

    Für Kitzingen wird aktuell im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung geprüft, welche Standorte diese Kriterien erfüllen. Sobald die Planung abgeschlossen ist, werden die festgelegten Gebiete transparent kommuniziert.

    Unsere Empfehlung: Falls kein dringender Heizungstausch ansteht, lohnt es sich, die Ergebnisse der Wärmeplanung und der Machbarkeitsstudien abzuwarten. Für eine individuelle Energieberatung nutzen Sie gerne das Angebot des Landkreises Kitzingen.

Förderung über die Nationale Klimaschutzinitiative 

Logo Bundeswirtschaftsministerium & Nationale Klimaschutz Initiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Förderkennzeichen: 67K25062 

Laufzeit des Vorhabens: 01.08.2023 bis 31.12.2025

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