Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft – ihr Schutz und ihre Förderung sind im Grundgesetz, in den Länderverfassungen und in den Gemeindeordnungen fest verankert. Wir als Stadt Kitzingen nehmen diesen Auftrag ernst und setzen uns aktiv für eine familienfreundliche Kommunalpolitik ein. Ein wichtiger Schritt war daher die Einführung des Familienpasses, die der Stadtrat bereits am 18. November 1999 beschlossen hat. Mit ihm sollen Familien gezielt unterstützt und finanziell entlastet werden – ein Zeichen für die besondere Wertschätzung, die Familien in Kitzingen erfahren.
Familienpass
Wer erhält den Familienpass?
Familien,
- die in Kitzingen gemeldet sind
- deren zu versteuerndes Einkommen aus dem Vorjahr eine Einkommensgrenze von 28.000 € Grundbetrag zuzüglich 2.500 € pro berechtigtes Kind nicht überschreitet
können in folgenden Fällen den Familienpass im Einwohnermeldeamt beantragen:
- Familien mit drei und mehr Kindern bis 18 Jahre
- Alleinerziehende mit ein und mehr Kindern
- Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II oder zur Grundsicherung nach SGB XII mit ein und mehr Kindern
- die Person, die mit einem Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt
- Familien mit einem behinderten Kind, soweit der Grad der Behinderung 50 von Hundert beträgt
Der Familienpass muss rechtzeitig verlängert werden.
Benötigte Unterlagen
- 1 Passbild pro Person
- Bescheinigung über den Bezug von Kindergeld (kann angefordert werden bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes Würzburg (Tel. 0931/ 79490) oder die Lohnabrechnung oder einen aktuellen Kontoauszug über diesen Bezug
- Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres beziehungsweise wenn keine Steuererklärung abgegeben wurde, muss eine/mehrere Jahresverdienstbescheinigung/en (Dezemberabrechnung/en) oder die Lohnsteuerbescheinigung/en vorgelegt werden
- evtl. Sozialhilfebescheid über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II oder zur Grundsicherung nach SGB XUU
- evtl. Schwerbehindertenausweis
Vorteile
Kostenlos erhalten Sie für jedes Familienmitglied folgende Leistungen:
- die Ausstellung des SommerPASSES
- einen Leseausweis für die Stadtbücherei
50 % Ermäßigung erhalten Sie auf:
- Eintrittspreise in Hallenbad und Freibad
- für alle VHS-Kurse und Veranstaltungen (Ausnahme Veranstaltungen mit Abendkasse)
- die Unterrichtsgebühr der Musikschule der Stadt Kitzingen. Für erwachsene Familienpassinhaber (ab dem 18. Geburtstag) entfällt der Aufschlag von 30 %
Um die Ermäßigung zu erhalten legen Sie bitte in den jeweiligen Einrichtungen Ihren Familienpass vor.


