Stadtreiniger sammelt Müll am Mainkai vom Boden auf.

Reinigungsverordnung

In der Reinigungsverordnung der Stadt Kitzingen ist geregelt, dass Gehsteige, Pflasterrinnen und ein Teil der Fahrbahn „stets in reinlichem Zustand zu halten" sind. Die Aufgabenteilung zwischen Stadt und Bürgern wird in der Verordnung beschrieben. 

Bürger haben die Gehsteige und Radwege vor ihrem Grundstück inklusive der Pflasterrinnen sowie die Parkstreifen stets sauber zu halten. Das heißt: von Gras und Unkraut befreien und den Kehricht und sonstigen Unrat entfernen. Bei Tauwetter müssen die Grundstücksbesitzer außerdem die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freiräumen. Die Reinigungsfläche umfasst den Bereich von der Grundstücksgrenze bis zur Mitte der Fahrbahn.  

Wer muss Straßen reinigen?

Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken müssen die anliegenden Straßenabschnitte sauber halten – egal ob sie direkt an die Straße grenzen (Vorderlieger) oder über ein anderes Grundstück erschlossen sind (Hinterlieger).

Reinigungspflicht besteht:

  • Für alle im Straßenverzeichnis genannten Straßen, an die das Grundstück direkt oder indirekt angeschlossen ist
  • Auch für mehrere Straßen, wenn ein Grundstück entsprechend angebunden ist


Keine Reinigungspflicht besteht:

  • Wenn ein Grundstück an eine Straße grenzt, die tatsächlich oder rechtlich nicht erreichbar ist und kaum verschmutzt wird
  • Für öffentlich gewidmete Grundstücke ohne Gebäude (z. B. unbebaute Verkehrsflächen)


Was muss gereinigt werden?

Grundstücksbesitzer müssen ihren Straßenabschnitt sauber halten. Dazu gehören:

  • Gehwege und Radwege
  • Fahrbahnen innerhalb des zugewiesenen Bereichs (inkl. Parkstreifen)
  • Entfernung von Gras, Unkraut, Kehricht, Schlamm und Abfall
  • Freihalten von Abflussrinnen und Gullys bei Bedarf (z. B. Tauwetter)


Wie wird die Reinigungsfläche bestimmt?

Die Fläche, für die man zuständig ist, ergibt sich aus:

  • Der Grenze des eigenen Grundstücks zur Straße
  • Der Straßenmitte (außer bei stark befahrenen Straßen)
  • Senkrechten Linien von den Grundstücksgrenzen zur Straßenmitte


Besonderheiten

  • Bei stark befahrenen Straßen gilt statt der Straßenmitte eine Linie 50 cm innerhalb der Fahrbahn.
  • Parkstreifen bleiben trotzdem Teil der Reinigungsfläche.
  • An Eckgrundstücken umfasst die Fläche beide Straßenseiten bis in den Kreuzungsbereich.


Vorder- und Hinterlieger: gemeinsame Verantwortung

  • Beide teilen sich die Reinigungspflicht.
  • Auch wenn sie Firmen oder andere Personen beauftragen, bleiben sie gemeinsam verantwortlich.
  • Hinterlieger sind dem Vorderlieger zugeordnet, über dessen Grundstück sie zur Straße gelangen.


Aufteilung der Reinigungsarbeiten

  • Vorder- und Hinterlieger können selbst vereinbaren, wer wann reinigt.
  • Gibt es keine Einigung, kann die Stadt entscheiden.
  • Unterschiedliche Grundstücksgrößen können zu unterschiedlichen Reinigungsanteilen führen.


Grundsätzlich verboten

  •  auf öffentlichen Straßen Putz- und Waschwasser oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten (wie z. B. Öl, Benzin, Jauche) auszuschütten oder ausfließen zu lassen
  • Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern
  • Gebrauchsgegenstände (wie z. B. Teppiche, Aschenbecher) auszustauben oder auszuklopfen
  • Tiere in einer Weise zu füttern, die geeignet ist, die Straße zu verunreinigen
  • Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen
  • Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schutt, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse 
    • 1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern
    • 2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden können
    • 3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu schütten oder einzuleiten
  • die oben genannten Flüssigkeiten, Stoffe und Gegenstände so zu transportieren, dass dadurch die öffentlichen Straßen verunreinigt werden können
  • auf oder an öffentlichen Straßen zur wirtschaftlichen Werbung unentgeltlich Handzettel oder andere Druckerzeugnisse zu verteilen

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