Winterdienst Städtischer Bauhof
Ein Mitarbeiter hat bei entsprechender Wettervorhersage Bereitschaft und dreht früh um 2 Uhr eine Runde mit dem Auto, um zu sehen, ob der Winterdienst ausrücken muss. Falls ja, alarmiert er die Kollegen. Die kommen um 3 Uhr am Bauhof zusammen und machen sich mit drei LKW, einem großen und fünf kleineren Bulldogs auf den Weg.
Ab 5 Uhr sind außerdem zehn Kollegen mit Handräumern unterwegs. Zunächst werden die Hauptverkehrsstraßen und zentralen Gehwege geräumt. Nebenstraßen werden nicht mehr geräumt.
Sollte der Wetterdienst gefährliche Bedingungen melden und das Wetter sich entsprechend entwickeln, wird schon am Abend, von 17 bis 21 Uhr ausgerückt, um die Straßen zu räumen.
Pflichten von Eigentümern
Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich sind Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die an eine öffentliche Straße grenzen oder über eine solche erschlossen werden, verantwortlich für:
- die Reinigung der Straße
- die Sicherung der Gehbahnen im Winter
Was müssen Sie im Winter tun?
1. Räumen
- Sobald Schnee gefallen ist, muss der Gehweg vor Ihrem Grundstück geräumt werden
- Die Pflicht beginnt an Werktagen ab 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr
- Der Gehweg muss so freigeräumt sein, dass er gefahrenfrei begehbar ist
2. Streuen
- Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte muss der Weg mit abstumpfenden Mitteln, z. B. Sand oder Splitt, bestreut oder das Eis entfernt werden
- Tausalz oder andere ätzende Stoffe sind grundsätzlich nicht erlaubt, außer an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder steilen Wegen
3. Wiederholen
- Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren notwendig ist
Welche Fläche muss geräumt werden?
- Die sogenannte Sicherungsfläche ist in der Verordnung definiert als der Gehwegbereich vor Ihrem Grundstück innerhalb der Reinigungsfläche
- Gehwege ohne klar abgegrenzte Fläche gelten in der Regel 2 m Breite von der Grundstücksgrenze aus
- Auch bei einseitigen Gehwegen sind die jeweiligen Anlieger zur Sicherung verpflichtet
Wichtige Regeln beim Schneeräumen
Bitte beachten Sie:
- Schnee und Eis nicht auf die Fahrbahn schieben – er muss so abgelagert werden, dass der Verkehr nicht gefährdet oder behindert wird
- Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten
Übertragung der Winterdienstpflichten
Viele Eigentümer übertragen den Winterdienst auf:
- Mieter (über den Mietvertrag) oder
- Hausmeister- bzw. Räumdienste
Wichtig:
Auch wenn die Pflicht übertragen wurde, bleibt der Eigentümer in der Kontrollverantwortung. Wird nicht oder schlecht geräumt, kann er trotzdem haftbar gemacht werden.
Haftung bei Unfällen
Kommt es wegen nicht geräumter oder nicht gestreuter Gehwege zu einem Sturz:
- können Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen entstehen,
- insbesondere bei nachweisbarer Pflichtverletzung
Was passiert bei Verstößen
Wer entgegen der Verordnung seine Pflichten nicht erfüllt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro belegt werden.