Bianca Buck  -  Stadtplanung Sachgebietsleiterin
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André Frommer  -  Stadtplanung Sachbearbeiter
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Aktuelles

Ausstellung Realisierungswettbewerb BÜRGERPARK SICKERGRUND KITZINGEN: SPORT, ERHOLUNG UND NATUR

Zur Online-Ausstellung: https://wettbewerb-sickergrund-kitzingen.mypinion.de

Er soll die Siedlung und die gesamte Stadt aufwerten und ein Anziehungspunkt für Bürgerinnen und Bürger jeden Alters werden: Die Pläne für den Bürgerpark Sickergrund werden konkreter. Bei einem Wettbewerb hat eine dreizehnköpfige Jury Mitte Oktober einen Sieger gekürt. Läuft alles nach Plan, hat Kitzingen bereits 2028 eine neue attraktive Sport- und Erholungsfläche.

Rückblick: Der Bau des Bikeparks etwas oberhalb der Sickergrundhalle war eine Art Initialzündung für die weitere Entwicklung der Fläche rund um das Stadion mit seinen Sportplätzen. Die Stadt lobte einen gestalterischen Wettbewerb aus, an dem sich elf Landschaftsarchitekten und Planungsbüros aus ganz Deutschland beteiligten. „Da waren eine Menge interessanter Ideen dabei“, erinnert sich Bauamtsleiter Oliver Graumann. Letztendlich entschied sich die Jury für den Vorschlag des Fachbüros „QUERFELDEINS“ aus Dresden. Dessen großes Plus: Der Erholungsbereich beginnt bereits am Vorplatz der Sporthalle und verbindet neue Sportmöglichkeiten mit Erholungsflächen. Zusätzlich werden die Bachläufe renaturiert und durch Spazierwege erlebbar gemacht. Mittelpunkt und verbindendes Element ist der rund 1,5 km lange und circa zweieinhalb Meter breite Rundweg (Loop), der von Spaziergängern, Joggern, Radfahrern, Inlineskatern oder Rollstuhlfahrern gleichermaßen benutzt werden kann. Hierdurch wird zusätzlich eine Verbindung zwischen der Siedlung und dem Main erreicht. Die Fläche teilt sich in einen Sportpark (rund 7 Hektar) und einen Bürgerpark (rund 6 Hektar) auf und sieht einige Veränderungen zum aktuellen Stand vor.

Der Verkehrsübungsplatz wird ein Stück weit Richtung Sportgelände versetzt und mit Grünflächen durchzogen, auf denen Spiel- und Sportgeräte installiert werden. „So gewinnen wir den gewünschten Freiraum am Bach“, erklärt Graumann. Dort soll ein Wasserspielplatz für die jüngsten Nutzer der neuen Fläche entstehen. Für die älteren ist beispielsweise ein Basketballplatz oder ein Volleyballfeld geplant. Der „Loop“ erschließt auch die Erholungsflächen, die nördlich des bestehenden Kunstrasenplatzes entstehen sollen und mit Sitzgelegenheiten und einfachen Beschäftigungsmöglichkeiten wie Boule oder Tischtennisplatten versehen werden. „Mit dem Bürgerpark gewinnt unsere Stadt ganz sicher an Attraktivität“, sagt Oberbürgermeister Stefan Güntner, der zusammen mit zwei Bürgern aus der Siedlung, Quartiermanagerin Claudia Ringhoff, Stadtgärtner Manuel Schömig und Fachleuten aus dem Landschaftsbau zur Jury zählte.

Im kommenden Jahr soll die Planung fortgeführt und konkretisiert werden, die eigentliche Realisierung des Bürgerparks kann und soll dann in Abschnitten erfolgen. Bis Ende 2028 soll nach den Vorstellungen von Oliver Graumann bereits vieles umgesetzt und nutzbar sein. Mit rund fünf Millionen Euro Kosten rechnen die Planer derzeit, dank einer üppigen Förderung für die sportlichen Aspekte in Höhe von 90 Prozent und einer Förderung in Höhe von 60 Prozent für alle anderen Maßnahmen ist der Kostenanteil für die Stadt überschaubar.  „Die geplanten Maßnahmen werden einen spürbaren Mehrwert sowohl für die jüngere Generation und für Familien als auch für unsere Seniorinnen und Senioren bringen“, ist sich OB Güntner sicher.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) im Maßstab 1:15.000 stellt die Nutzungen aller Flächen im Gemeindegebiet dar, z.B. Flächen für Wald, Landwirtschaft, Wohnen, Gewerbe, Verkehr etc. Der Bauleitplan bezieht dabei die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der nächsten 10 bis 15 Jahre mit ein. Vorschriften über den Flächennutzungsplan sind in § 5 ff. des Baugesetzbuches geregelt.

Der Flächennutzungsplan gibt für die Gemeinde den Rahmen für nachfolgende Planungen vor. Alle aus dem FNP entwickelten Bebauungspläne halten die städtebauliche Ordnung ein. Gebiete dürfen nur festgesetzt werden, sofern sie im Bauleitplan ausgewiesen sind.

Gegenüber dem Bürger entfaltet der Flächennutzungsplan aber keine direkte Rechtswirkung, d.h. der Bürger kann sich nicht auf die Darstellungen im Flächennutzungsplan berufen und z.B. so die Ausweisung von Bauland an einer bestimmten Stelle verlangen.

Einem Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) können die Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht entgegengehalten werden. Anders ist dies bei Vorhaben im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB, wo der Flächennutzungsplan als „öffentlicher Belang“ eine für viele Vorhaben meist unüberwindbare Hürde darstellt.

Der  Flächennutzungsplan (in der Fassung der 23. Änderung) wurde am 21.04.2005 nach einem sich über mehrere Jahre erstreckenden Planungsprozess vom Stadtrat der Stadt Kitzingen festgestellt. Dieser Plan ist am 04.10.2005 durch zuständige Behörde, die Regierung von Unterfranken, genehmigt worden.

Mit Beschluss vom 30.09.2014 hat der Kitzinger Stadtrat gem. § 6 Abs. 6 BauGB die digitale Neuzeichnung 2014 einschl. div. Teiländerungen der letzten Jahre gebilligt.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Kitzingen (3,4 MB) Stand 2015 zum Herunterladen.

Bebauungspläne

Die Stadt Kitzingen bietet Bauherren, Architekten, Planern und sonstigen Interessenten als Service die Möglichkeit, online Einsicht in die rechtskräftigen Bebauungspläne zu nehmen.

Um abschätzen zu können, ob ein bestimmtes Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes liegt, können Sie zunächst einen Blick in den Übersichtsplan der rechtskräftigen Bebauungspläne (2,2 MB) werfen.
Beachten Sie bitte, dass die Darstellung der rechtskräftigen Bebauungspläne im Internet unverbindlich ist. Sie erhalten damit erste Anhaltspunkte für eine beabsichtigte Nutzung oder ein Bauvorhaben.

Für eine detaillierte Auskunft ist eine Kontaktaufnahme mit dem Sachgebiet Stadtplanung und für eine verbindliche Rechtsauskunft ein entsprechendes Bescheidsverfahren notwendig.

Baurechtliche Satzungen

Gestaltungssatzung

Die Gestaltungssatzung regelt die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Altstadtbereich der Großen Kreisstadt Kitzingen. Die zahlreichen Einzeldenkmäler und der als Ensemble geschützter Marktplatz sollen mit dieser Satzung erhalten, gestaltet und bewahrt werden.

Werbeanlagensatzung

Die Werbeanlagensatzung bezieht sich auf die Errichtung, Anbringung, Aufstellung, Änderung und den Betrieb von Werbeanlagen. Die Satzung schützt den historischen Charakter des Orts- und Straßenbildes in der Innenstadt.

Stellplatzsatzung

Die Stellplatzsatzung gilt für Stellplätze zum Abstellen von Kraftfahrzeugen, die  im Gebiet der Stadt Kitzingen herzustellen sind oder  abgelöst werden können, soweit nicht in Bebauungsplänen Sonderregelungen bestehen. Sie regelt  die erforderliche Stellplatzzahl für genehmigungspflichtige, genehmigungsfrei gestellte oder verfahrensfreie Vorhaben sowie die Ablösung. Darüber hinaus regelt die Satzung Abstellplätze für Fahrräder und deren Ablösung.

Sanierungssatzung

Im Rahmen der Sanierungssatzung sollen Maßnahmen im Altstadtbereich durchgeführt werden, die die vorgefundenen städtebaulichen Missstände  beheben können. Gleichzeitig soll durch die Satzung eine zukunftsfähige Entwicklung der Wohn-, Arbeits- und Lebensqualität im Sanierungsgebiet ermöglicht werden. Die Innenstadt ist seit 2019 Sanierungsgebiet. Mit der Sanierungssatzung setzt die Stadt attraktive Fördermöglichkeiten und Renovierungsanreize.

Veränderungssperre

Bei der Veränderungssperre handelt es sich um eine örtliche Satzung gem. § 14 BauGB der Großen Kreisstadt Kitzingen. Die Veränderungssperre sichert die städtebaulichen Ziele der Stadt zur Errichtung eines Bildungsstandorts im Bereich der Dagmar-Voßkühler-Straße (Veränderungssperre Anlage 1).

Informelle Planung

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Der „Rote Faden“ der Stadtentwicklung ist das 2006 beschlossene Integriertes Stadtentwicklungskonzept Kitzingen  (1,7 MB). Nach dem Abzug der US-Amerikanischen Armee 2006 und den damit für die Nachnutzung freigewordenen Flächen im Stadtgebiet wurde das Entwicklungsziel „vom Garnisons- zum Innovationsstandort“ ausgegeben.

Verkehrsentwicklungsplan

Der Stadtrat hat am 10.10.2013 in einer Sondersitzung den Verkehrsentwicklungsplan, des Büros für Stadt- und Verkehrsplanung, BSV Dr. Bayer aus Aachen, für die Stadt Kitzingen verabschiedet.

Der ausführlichen Vorstellung der Ergebnisse und den künftigen Handlungsempfehlungen bzw. Leitlinien der Kitzinger Verkehrsentwicklung durch Herrn Dr. Baier stimmte der Stadtrat in der Sitzung mit großer Mehrheit zu.

Nachfolgend können Sie den Abschlussbericht zum Verkehrsentwicklungsplan im PDF-Format herunterladen: Abschlussbericht Teil 1 (3,1 MB), Teil 2 (2,4 MB), Teil 3 (2,4 MB), Teil 4 (1,5 MB), Teil 5 (2,1 MB), Teil 6 (1,8 MB)

Einzelhandel in Kitzingen

Der Stadtrat hat im Juni 2012 ein Konzept zur Steuerung des Einzelhandels und der Nahversorgung verabschiedet. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Stadt Kitzingen beinhaltet Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die örtliche Bauleitplanung. Das Konzept (7,0 MB) wurde 2023 fortgeschrieben und steht Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.

 

Rahmenplan für den Stadtteil Etwashausen

Der Kitzinger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.05.2013 den Rahmenplan für den Stadtteil Etwashausen mehrheitlich beschlossen. Der Rahmenplan soll die Entwicklungspotentiale aufzeigen, transparent machen und eine Zielrichtung für das städtische Handeln vorgeben.  

Hier können Sie den gesamten Rahmenplan einschließlich Anlagen im PDF-Format herunterladen:

Erläuterungsbericht (3,8 MB), Plan 1 (Bestand; 1,7 MB), Plan 2 (Baulandpotenziale; 1,0 MB), Plan 3 (Maßnahmen; 4,7 MB), Plan 4 (Retentionsräume; 2,2 MB)